Selbstanzeige

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Wenn das Kind durch falsche Berater doch schon in den Brunnen gefallen ist:

Wie entkomme ich den Steuerfahndern?

Am besten durch schnelle Reaktion. Das Instrument für den Schutz vor Strafverfolgung bei Steuerhinterziehung ist die Selbstanzeige (die von Gesetzes wegen in der Liechtenstein-Affaire gar nicht greift). Wer sich selbst – schriftlich oder mündlich – bei den Steuerbehörden anschwärzt, entkommt einem Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Lediglich die Steuerschuld – allerdings plus Zinsen – muß nachgezahlt werden.

Aber Vorsicht: Geht die Steuerhinterziehung einher mit anderen Delikten, etwa Korruption, wird wegen dieser Delikte weiter ermittelt.

Wer kann von der Selbstanzeige Gebrauch machen?

Jeder, der bei seiner Steuererklärung sein zu versteuerndes Einkommen zu niedrig angegeben hat, gegen den noch kein Ermittlungen laufen und der bereit ist, die entsprechenden Unterlagen vollständig an die Behörden zu übergeben. Die Höhe der verschwiegenen Steuerschuld spielt keine Rolle.

Welche Bedingungen gelten für die Straffreiheit?

Der Ausweg mit der Selbstanzeige gilt nur, wenn zwei Bedingungen eingehalten werden. Die Anzeige muß bei den Behörden eingehen, bevor irgendein Amtsträger mit Ermittlungen in dem Fall begonnen hat. Und der Steuerschuldner muß solvent sein. Denn die ausstehende Steuerschuld muß sofort nach Abgabe der Selbstanzeige auf das Konto des Finanzamts überwiesen werden. Wer so liquide nicht ist, hat in diesem Fall Pech gehabt. Für ihn wirkt die Selbstanzeige nicht automatisch strafbefreiend. Es kann zu einer im Belieben des Strafrichters liegenden Strafmilderung bei der Urteilsverkündung kommen. Läßt sich ein Staatsanwalt im Fall einer verspäteten Selbastanzeige auf Einstellung des Verfahrens gegen Geldbuße oder Strafbefehl ein, belegt das nur, daß die Selbstanzeige nicht notwendig gewesen war, weil die Ermittlungsbehörden nicht hinreichend Belastungsmaterial haben.

Wie sieht die Selbstanzeige konkret aus?

Das ist Hochleistungssport für Experten. Daher sollte man die Selbstanzeige nur mit Hilfe eines Steuerberaters stellen. Auf jeden Fall muß der Anzeige eine Schätzung über die eigene Steuerschuld beigefügt werden. Und die muß im Zweifel eher zu hoch als zu niedrig sein. Erweist sich die Selbstschätzung nach der Prüfung durch die Behörden als zu niedrig, wird das als Betrugsversuch gewertet und das Strafverfahren beginnt dann doch. Wer dagegen seine Steuerschuld zu hoch angibt, muß zwar zunächst mehr ans Finanzamt zahlen, umschifft aber das Risiko eines neuerlichen Verfahrens und kann sich den zuviel gezahlten Betrag nach Ende des Verfahrens zurückholen.

Was macht das Finanzamt mit der Selbstanzeige?

Nach Eingang der Anzeige beginnt ein normales Verfahren zur Feststellung der Steuerschuld. Die Behörde prüft also sämtliche Einkommensunterlagen und stellt die Steuerschuld fest. Dieser Betrag muß gezahlt werden und das Verfahren ist abgeschlossen.

Wie hilfreich ist die Selbstanzeige?

Sie ist mittlerweile ein vielfach genutztes Instrument und ein wirklich sinnvoller Weg, die Steuerschuld doch noch wahrheitsgemäß zu melden, wenn die Lage objektiv aussichtslos erscheint:

  • Etwa weil man von einer vormaligen Sekretärin erpreßt wird, die Materialien in der Hand hält bzw. als reale Belastungszeugin zur Verfügung steht.
  • Das kann auch im Rahmen eines Scheidungs- oder Trennungsverfahrens der Fall sein oder
  • im Fall eines sich übergangen fühlenden Erben;
  • demnach in Fällen, wo man selbst in seinem eigenen Umfeld nicht sorgsam auf Diskretion geachtet hatte.
Zu empfehlen ist die frühzeitige Selbstanzeige immer im Fall falsch erstellter Steuererklärungen, also bei rein innerdeutschen Eseleien.