Seit 2001 existiert die Webseite <internetkanzlei.to>

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Seit dem Jahr 2001 existiert unsere Internetkanzlei

unverändert unter der

URL <www.internetkanzlei.to>.

Wer immer wieder unter wechselnden Namen im Internet auftaucht, wird wissen, warum er das tut. Im Zweifel hat er was zu verbergen, ist sein Ruf ruiniert.

Wir bieten seit zwischenzeitlich mehr als  zwei Jahrzehnten Offshorelösungen an. Und wir tun das immer unter dem selben Namen. Wir sind stolz darauf, dass “Internetkanzlei.to” zu einem Qualitätsbegriff für Offshorelösungen geworden ist.

Die Lösungen, die wir

  • anboten,
  • gegenwärtig anbieten,
  • künftig anbieten werden

 

sind einem ständigen Wandel unterworfen. Die Rechtslage verändert sich laufend, nicht nur die Rechtslage, sondern auch konkrete Verhaltensweisen der Banken, die plötzlich nicht mehr akzeptieren, was zuvor ganz normal war.

Es ist alles komplizierter geworden.

Aus diesem Grund sind die vielen Billiganbieter verschwunden. Was noch anzutreffen ist sind reisende Berichterstatter, permanente Traveller, die in diversen Ländern auf unterschiedlichen Kontinenten ihre Portemonnaies auffüllen, in dem sie zu örtlichen Rechtsanwälten der verschiedenen Länder gehen, sich die dortige Rechtslage erklären lassen und meinen, das könnte man nun einer anderen Person im deutschsprachigen Europa als Lösung verkaufen. Vermitteln sie dem Rechtsanwalt, sagen wir mal in Bolivien oder Kambodscha, nun tatsächlich einen Auftrag, so verdienen sie eine Provison, die vielleicht den Weiterflug finanziert. Der arme bolivianische oder kambodschanische Anwalt hat aber den Begriff “Internationales Privatrecht” wahrscheinlich noch nie gehört, weiss nichts von FATF und OECD, nichts von Europäischem Gemeinschaftsrecht und kennt auch nicht die immer restriktiver werdende Rechtsprechung etwa der deutschen Finanzgerichtsbarkeit.

Offshorelösungen sind komplizierter geworden. Das deutsche Finanzamt fragt immer häufiger nach der Substanz der Offshoregesellschaft am Sitz ihrer Tätigkeit, wenn sie in Deutschland oder Österreich Umsatz tätigt. Fragen der Begründung eines Steuerwohnsitzes ausserhalb der EU sind deshalb wichtig geworden, man wird sich nicht zuletzt nach den Umbrüchen, die der Corona-Pandemie Wahnsinn zur Folge haben wird, auch der Frage eines Wechsels der Staatsbürgerschaft stellen müssen. Das kann mal sinvoll, mal kann es entbehrlich sein.

Viele Kollegen nutzen auch innerstaatliche Gesetzeslücken zum Zwecke der Steueroptimierung zu Gunsten ihrer Mandanten. Diese normalste aller normalen Tätigkeiten des Rechtsanwaltes zugunsten seines Mandanten wird aber zunehmend kriminalisiert.

Wer in diesem Rechtsraum arbeitet, wird vom Mainstream in den deutschsprachigen Medien zumindest im Grenzgebiet zur Kriminalität eingeordnet. Wir sehen aktuell, wie in Deutschland niedergelassene Rechtsanwälte mehr und mehr strafrechtlich verfolgt werden. Das hat Methode.

Anwälte sind Berater und Interessenvertreter ihrer Mandanten, mit denen sie ein – auch gesetzlich geschütztes – besonderes Vertrauensverhältnis verbindet. Sie sprechen und streiten für sie. Gleichwohl sind sie nicht verantwortlich für das, was ihre Mandanten tun, sind auch selbst Organ der Rechtspflege. Sie sind nicht selbst Partei in den von Ihnen betreuten Mandaten, und gerade diese professionelle Distanz zeichnet sie aus. Mit dieser Funktion verträgt es sich schlecht, wenn nun prominente Vertreter der Rechtsanwaltszunft festgenommen werden.

Und es wird immer verrückter:

Martin Henssler von der Universität Köln fordert

Compliance-Beauftragte für Rechtsanwalts-Kanzleien.

Die sollen darauf achten, dass nach “Recht und Gesetz beraten” wird. Nach den Banken sollen jetzt auch die Rechtsanwälte unter Staatsaufsicht gestellt werden – nicht in China, Norkorea oder dem Iran, nein:

Staatsaufsicht für Rechtsanwälte mitten in Deutschland!

Bereits im Jahr 2013 forderte der durchaus prominente Strafrechtsprofessor Wolfgang Naucke, dass Wirtschaftsstraftaten als

„ökonomische Kriegsverbrechen“

bestraft werden müssten,

auch wenn diese letztlich gegen keine Strafnorm verstoßen würden.

So weit heruntergekommen ist das System in Deutschland. Rechtsstaatlichkeit? – Unwichtig!

Schauen wir auf den derzeit laufenden Prozess um das “Anlagemodell Goldfinger”. Bei dem steueroptimierenden “Goldfinger-Konzept” ging es um die Einbindung eigens dafür gegründeter Goldhandelsfirmen im Ausland, die steuerliche Verluste erzeugten und so die Steuerlast für Spitzenverdiener in Deutschland im Idealfall auf Null drückten. Das soll nun strafbar sein. Ein einst hochangesehener Rechtsanwaltskollege soll im Ergebnis vernichtet werden um ein abschreckendes Exempel zu statuieren.

Dann haben wir aktuell immer mehr Verfahren um die sog. “Cum-Ex-Geschäfte”. Dem Gesetzgeber und dem Bundesfinanzministerium sind Cum-Ex-Geschäfte bereits seit Anfang des Jahrhunderts bekannt. Im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens von 2007 erläutert die Gesetzesbegründung selbst, in welcher Form Cum-Ex-Geschäfte auch nach den dann neuen Regelungen möglich bleiben. Der in diesem Fall inhaftierte Kollege hatte sogar selbst die Cum-Ex-Geschäfte bei Vorträgen in der Bundesfinanzakademie, der zentralen steuerrechtlichen Fortbildungseinrichtung für Führungskräfte der Steuerverwaltung, vorgestellt. Nun ist er plötzlich ein Krimineller? Sowohl die fortwährende Ausdehnung der Ermittlungsverfahren im Hinblick auf Cum-Ex-Geschäfte – nunmehr unter Einbeziehung von Beratern – als auch die vorverurteilende öffentliche Bloßstellung von Beschuldigten ohne straf- oder finanzgerichtliches Urteil sprechen dafür, dass die Cum-Ex-Verfahren unter dem Zeitgeist leiden, dass nicht sein kann was nicht sein darf.

Eigentlich bestreitet niemand, dass Cum-Ex-Geschäfte Gesetzeslücken nutzten. Ist es aber nicht eine Aufgabe des Anwalts, zugunsten seiner Mandantschaft Gesetzeslücken zu finden und zu nutzen?  –  Wohl nicht mehr! Im Jahr 2022 erging in Sachen  Cum-Ex eine Höchstrichterliche Entscheidung sinngemäss, dass  selbst bei Bestehen einer Gesetzeslücke diese nicht genutzt werden darf, wenn ersichtlich ist, dass es sich um eine solche handelt. Das soll Rechtssicherheit in Deutschland sein? – Nein danke!

Wie seit vielen Jahren Rechtssicherheit in Deutschland im Rahmen der berühmten “Salamitaktik” abgeschafft wird, hat die Internetkanzlei in einem Beitrag schon aus dem Jahr 2004 dargelegt, der danach mehrfach aktualisiert werden musste.

Einer unserer aktuellen Mitarbeiter erinnert sich noch gut daran, wie er in der zweiten Hälfte der 80iger Jahre mit einem Aktenkoffer gefüllt mit DM 1 Million in bar in Düsseldorf in die Hauptgeschäftsstelle der LZB gegangen ist, um mit diesem Bargeld sog. Nullcoupons (abgezinste Inhaberpapiere) mit einer Laufzeit von 10 Jahren zu erwerben. Dort wurde das Geld gezählt, auf Echtheit geprüft und die Zertifikate wurden überreicht, ohne dass auch nur die Identität des Kollegen überprüft worden wäre.

Die Nullcoupons dienten als Absicherung zugunsten von Kunden, die Geld in Spekulationsanlagen investierten.

Der Kollege bekam in der Folgezeit ernste Probleme. Das BaKred (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, heute als BaFin bekannt) verlangte von den Betreibern der Spekulationsgeschäfte die Rückabwicklung, weil diese keine Zulassung hatte, Absicherungen herauszugeben. Zwischen unserem Kollegen und dem BaKred entwickelte sich folgerichtig eine juristische Auseinandersetzung. Der Kollege argumentierte, die Absicherung stamme schliesslich nicht vom Betreiber der genehmigungsfrei möglichen Spekulationsgeschäfte, sondern von der hochangesehenen Westdeutschen Landesbank. Darauf erwiderte das BaKred nie.

Aber es wurde allein aus diesem Grund ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet, es kam zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und schliesslich Verhaftungen. Daran ging das Unternehmen natürlich kaputt, nichts konnte mehr ordentlich abgewickelt werden, die Treuhänderin des Spekulationsbeteiligungsunternehmens, die KPMG Peat Marwick, wurde nicht als Beteiligte an den Geschäften betrachtet, sondern als sachverständiger Helfer der Staatsanwaltschaft genutzt. Die Staatsanwaltschaft machten “den Bock zum Gärtner”.

Das Hauptverfahren wurde zu allem Überfluss überhaupt nicht wegen des behaupteten “Verstosses gegen das Kapitalanlagengeschäft” eröffnet, obwohl die gesamte staatsanwaltschaftliche Tätigkeit bis dahin allein aus diesem Grund betrieben worden war. Den Vorwurf betrachtete das Gericht als von vornherein haltlos. Gericht und Staatsanwaltschaft wollten nur noch ihr Gesicht wahren, die Betroffenen waren nach 20 Monaten U-Haft “weichgekocht”: So kommen Deals zustande.

Die Internetkanzlei arbeitet nicht in Deutschland, nicht in Europa. Unsere Tätigkeit findet allein auf der anderen Seite des grossen Teiches statt. Das gibt uns Rechtssicherheit gegen staatliche Willkürhandlungen. Denn wer zugunsten seiner Mandantschaft möglichst hohe steuerliche Vorteile erreichen will, ist nicht gern gesehen und immer der Gefahr ausgesetzt, “verfolgt” zu werden. Das muss man sich nicht antun.

Wir stehen immer allein auf Seiten unserer Kunden, nie auf Seiten des Finanzamtes. Allenfalls müssen wir unseren Kunden ehrlich sagen, wenn bestimmte Vorstellungen rechtlich nicht sauber umsetzbar sind.

Verdachtsanzeigen werden von uns grundsätzlich keine gefertigt. Unsere deutschen Kollegen wie u.a. auch Steuerberater müssen das beständig machen und dürfen das ihrem Kunden nicht einmal mitteilen.

Das heisst aber nicht, dass wir bereit sind, Geschäftsstrukturen zu begleiten, die darauf gerichtet sind, andere Privatpersonen

  • zu schädigen,
  • zu betrügen,
  • um ihre finanzielle Altersabsicherung zu prellen.

 

Einem derartigen Fall sind wir im Jahr 2019 auf die Schliche gekommen und haben die Arbeit für die betrügerische Mandantschaft eingestellt, Details als PDF hier

Betrug durch Clemens und Kryptopreneurin.

Wie Gesindel halt reagiert: Die gemeinschaftlich mit Tatgenossen handelnde Betrügerin versuchte daraufhin ihrerseits die Internetkanzlei als betrügerische Einrichtung zu denunzieren. Auf einer kanadischen eher esoterisch ausgerichteten Webseite zog sie in der Folgezeit über die Internetkanzlei her und erfand angeblich hintergangene Personen, die wir tatsächlich nie kennengelernt hatten.

Richtig, nicht immer sind Kunden zufrieden.

Da hat man beispielsweise eine Struktur begründet, und dann lehnt unerwartet die Bank aus nicht einmal dargelegten Gründen die Eröffnung eines Geschäftskontos einfach ab. Dann fehlt beim Kunden möglicherweise die Geduld bei der zeitaufwendigen Suche nach einer Ersatzlösung, die schliesslich wiederum den speziellen Interessen des Kunden gerecht werden muss. Da können wir nicht alle getätigten Ausgaben erstatten, denn das Geld ist schliesslich verbraucht für die Strukturen. Wo Geschäfte getätigt werden, geht nicht immer alles nur nach Wunsch. Manchmal dauern Abwicklungen auch länger als vorausgesehen. Nicht immer laufen Geschäfte von Anfang bis Ende so, wie man sich das wünscht und gedacht hatte.

Aber auf eines kann sich der Kunde von uns immer verlassen:

  1. Es gibt uns,
  2. wir sind reale Personen,
  3. man kann uns besuchen kommen,
  4. wir betrügen niemanden.

Das ist so seit dem Jahr 2001. Und wir arbeiten weiter!