Georgien ist keine Steueroase!
Wir begründen in Georgien als
- Limited Liability Corporation (LLC),
eine
Virtuelle IT-Zonen Kapitalgesellschaft
Das Besteuerungssystem in der virtuellen IT-Zone entspricht derjenigen der Zollfreizone in Georgien selbst.
Die Vorteile dieser Konstruktion:
- Gewinnbesteuerung: 0%
- Besteuerung auf mehrfach im Fiskaljahr mögliche Dividendenausschüttungen: 0%
- Umsatzsteuer: 0%
- Keinerlei weitere alljährlich neu anfallenden Gebühren.
- Nur theoretische Buchhalterpflicht –