Cook Islands Trust schützt bei Insolvenz

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Der Cook Island Trust ist im Ergebnis eine uneinnehmbare Festung

Der Trust der Cook Islands schützt das Vermögen in einem Umfang, wie es für einen Deutschen oder Österreicher geradezu unvorstellbar ist.

  • Der gierige Ehepartner bei der Ehescheidung,
  • der Gegner vor Gericht, der einem noch das letzte Hemd ausziehen will,
  • sie alle beissen sich am Cook Island Trust die Zähne aus.

Nehmen wir also an, in Ihrem Heimatland ergeht ein Urteil gegen Sie, das irgendwann rechtskräftig wird. Die Vollstreckung des Urteils würde Sie ruinieren, zumindest substanziell extrem hart treffen. Befinden sich Ihre Vermögenswerte in einem Trust der Cook Islands, können Sie sicher sein, dass das Urteil gegen Sie nicht einmal das Papier wert ist, auf dem es niedergeschrieben worden ist mit all seinen Vollstreckungsvermerken.

Warum?

  • Auf den Cook Islands werden ausländische Urteile grundsätzlich nicht anerkannt (einzige und unbedeutende  Ausnahme ist Neuseeland).
  • Was kann Ihr Gegner also tun mit seinem Titel?
  • Ein Gericht der Cook Islands müsste die Übertragung Ihrer Vermögenswerte auf den Trust für unwirksam erklären.
  • Ein derartiger Versuch Ihres Gläubigers hat dabei aber Erfolgsaausischten, die gegen Null tendieren.

 

Das schauen wir uns nun etwas genauer an:

1.

Zunächst muss Ihr Gegner auf den Cook Islands sich einen Rechtsanwalt besorgen, der Klage gegen Sie einreicht als den Begründer des Trusts.

Auf den Cook Islands müssen die Gerichtskosten im Voraus bezahlt werden. Je höher Ihr Gegner Sie zur Ader lassen will, umso mehr muss er erst einmal bezahlen. Den Anwälten auf den Cook Islands ist es ausdrücklich verboten, auf der Grundlage von Erfolgshonoraren zu arbeiten. Es muss gelöhnt werden.
Die Prozesskosten auf den Cook Island sind hoch. Hier baut sich daher schon das erste ernsthafte Hindernis auf.

2.

Dann kommt das Problem der Verjährung.

Der Fall muss vorab erst einmal irgendwie subsumierbar sein unter das Cook Island Recht der „betrügerischen Überweisung“. Um Missverständnissen vorzubeugen: Es handelt sich insoweit nicht um Straf- sondern um Zivilrecht.

Damit die Klage überhaupt als solche angenommen wird ist es erforderlich,

dass sie auf den Cook Islands eingereicht wird

  1. vor Ablauf eines einzigen Jahres seit Übertragung der Vermögenswerte auf den Trust,
  2. oder vor Ablauf von zwei Jahren seit der Sachverhalt/Tatbestand erfüllt war, der der Klagegrund ist.

Verjährungsgrund 1) versteht sich aus sich heraus.
Verjährungsgrund 2) möchten wir anhand eines Beispiels verdeutlichen:

Nehmen wir an, Sie haben am 13. August 2012 etwas gemacht, was Grund der Klage ist. Die Klage wurde gegen Sie anhängig gemacht vor einem Landgericht in Deutschland am 15. November 2012. Im Jahr 2013 wird vor Gericht heftig gestritten. Ein erstinstanzliches Urteil ergeht gegen Sie am 5. November 2013. Sie legen Berufung ein und gehen zum OLG. Dort wird am 17. März 2014 verhandelt und Sie merken, das Ihre Erfolgsaussichten erneut schlecht sind. Am 20. März 2014 haben Sie deshalb die Vermögenswerte auf den Cook Island Trust übertragen. Am 2. Mai wird Ihr Rechtsmittel tatsächlich als unbegründet vom Oberlandesgericht abgewiesen. Da Sie keine Sicherheitsleistung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleistet hatten, versuchte die Gegenseite seit Anfang 2014 gegen Sie zu vollstrecken. Weder hatten Sie Zahlung geleistet noch machten Sie Angaben dazu, wo sich Ihre Vermögenswerte befinden, und es ergeht gegen Sie ein zivilrechtlicher Haftbefehl zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Der Termin findet statt am 20. April 2014. Ihre Prozessgegner kommen Ende Mai 2014 dahinter, dass Sie mit dem OLG Urteil nichts anfangen können.

Respekt, die begreifen schneller als der Durchschnitt!

Nun fliegt einer Mitte Juni auf die Cook Islands und sucht einen Anwalt. Anfang August wird dem Cook Island Anwalt der erhebliche Prozesskostenbetrag angewiesen. Er arbeitet schnell und reicht die Klage ein am 17. August 2014. Seit Ihrer Vermögensübertragung an den Trust sind tatsächlich erst knapp 5 Monate vergangen. Aber aufgrund des zweiten Verjährungsgrundes ist trotzdem Verjährung eingetreten.

Im Normalfall dauert schon der Rechtsstreit in der ersten Instanz länger als zwei Jahre seit der Erfüllung de Tatbestandes, der schliesslich zum Rechtsstreit führte.

Wer die Verjährung im Auge hat, wird also alles daran setzen, so schnell wie möglich den Trust auf den Cook Islands einzurichten und an diesen auch schnell das Vermögen übertragen.

In unserem Fall wird die Klage auf den Cook Islands gegen Sie erst gar nicht angenommen, und Ihre Gegner haben überdies viel Geld verloren.

3.

Die Klageerhebung selbst:

Die Klageerhebung muss sämtliche Details komplett enthalten. Im Gegensatz zu anderen Juridiktionen ist es dort nicht möglich, weitere Details nachzutragen. Jede einzelne Tatsachenbehauptung muss an Eides statt abgegeben werden. Ergibt sich nun während des Rechtsstreits ein anderer Gesichtspunkt, kann auf diesen seitens des Klägers nicht mehr reagiert werden.

Es ist eine vollkommen neue Klage vorzubereiten. Erneut müssen Prozesskosten komplett vorausentrichtet werden.

In den meisten Fällen dieser Art kommt es allerdings nicht mehr zu einer weiteren Behandlung der Hauptsache. Denn in diesem Fall ist die Verjährungsfrist (siehe oben) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgelaufen.

Sie werden sich nun fragen, ob das nicht ein Rechtssystem ist, das darauf abzielt, Ansprüche gezielt abzublocken. Das ist eine gute Frage.

Dieses System wurde bewusst so gestaltet, erfolgshonorarsüchtige Advokaten abzuwehren und Trustbegründer zu schützen vor frivolen Anspruchstellern ohne Berücksichtigung der Frage, wie das andere Rechtsordnungen sehen. Man schützt das Ansehen und das Vertrauen in den Cook Islands Trust und nicht irgendwelche Aasgeier, die sich an Vermögenswerten einer anderen Person fettfressen wollen, die in den schützenden Hafen der Cook Islands geflohen ist.

4.

Als ob die Verjährungshindernisse und die Anforderungen an die Formalitäten der Klageerhebung als solcher nicht schon schikanös genug wären für einen Angreifer auf das Trustvermögen. In der Klage muss auch noch der Nachweis geführt werden, die Übertragung der Vermögenswerte oder die Begründung des Trusts wäre in betrügerischer Absicht geschehen.

Jeder Strafrechtler weiss diese Problematik einzuschätzen.

Weshalb wird zumeist wegen Untreue verurteilt und nicht wegen Betrugs? – Weil es verdammt schwer ist einen Nachweis zu führen, dass ein Täter die „Absicht“ hatte, zu „betrügen“. Subjektive Tatbestände sind nur selten nachzuweisen.

Der Angreifer muss den Nachweis führen, dass es bei der Übertragung der Vermögenswerte einzig und allein darum ging, ihm diese vorzuenthalten, dass es absolut keine anderen Gründe gab, nicht einen einzigen anderen Grund.

Die Übertragung der Vermögenswerte auf den Trust muss den Trustgründer insolvent gemacht haben.

Um derartiges nachzuweisen, muss der Prozessgegner schon sehr intime Kenntnisse von der Vermögenslage des Trustgründers haben, was im Regelfall sehr unwahrscheinlich ist.

Und noch ein Fakt der belegt, dass die Klage nicht mehr als ein Versuch sein kann, einen Elefanten durch ein Nadelöhr zu ziehen:

  • Auf den Cook Islands existiert überhaupt kein Insolvenzrecht.
  • Abgeschlossene Insolvenzverfahren gegen einen Trustgründer in einem anderen Land werden von den Gerichten der Cook Islands nicht anerkannt.

Es ist mithin völlig unschädlich, dass die Übertragung der Vermögenswerte auf den Cook Island Trust den Trustgründer irgendwo sonst auf der Welt persönlich insolvent gemacht und in den Konkurs geführt hat.

Man kann also in seinem Heimatland in Konkurs gehen, und das Trustvermögen bleibt trotzdem unangetastet.

Kommt der Angreifer überhaupt bis zu diesem Punkt, so ist zu beachten:

Die Frage der Solvenz des Trustgründers wird zu dem Zeitpunkt bemessen, an dem die Übertragung erfolgt. Es stellt sich die Frage, ob zu diesem Zeitpunkt noch genügend Mittel zurückgehalten worden sind – also nicht an den Trust übertragen worden waren – um diesen einen und speziellen Gläubiger befriedigen zu können.

Beispiel:

  • Sie haben ein Vermögen von 10 Millionen Dollar.
  • An alle Gläubiger zusammen schulden Sie 10,1 Millionen Dollar.
  • In fast allen Ländern dieser Welt würde das bedeuten, dass Sie insolvent sind.
  • Nicht so auf den Cook Islands.

Wenn Sie von den 10 Millionen Dollar nur 9 Millionen auf den Trust übertragen und eine Million Dollar behalten, so scheitert der Kläger auf den Cook Islands, der 800.000 Dollar haben will, weil ja diese Summe zu diesem Zeitpunkt verfügbar war. Besteht das Vermögen aus Anlagen, die im Wert seither gefallen sind, so ist auch das unschädlich. Einzig der Wert ist massgebend am Tag der Vermögensübertragung an den Trust. Eine Überweisung von 9,3 Millionen Dollar wäre demnach aber zu viel gewesen und im Ergebnis schädlich.

Das sind an dieser Stelle nur Basis-Erläuterungen zu den Aussichten einer Klage gegen eine Vermögensübertragung auf einen Trust der Cook Islands vor einem Gericht auf den Cook Islands.

Vermögensschutz ist wesentlicher Bestandteil des gesamten Rechtssystems der Cook Islands. Es gibt weitere gesetzliche Schutzbestimmungen, eine greift immer.

Es gibt aber praktisch keine gerichtlichen Beispielsfälle auf dieser Ebene.

Es entscheidet sich nämlich kaum ein Gläubiger, überhaupt nur den Versuch zu unternehmen, auf den Cook Islands ein Gericht anzurufen. Die Barrieren sind schlicht zu hoch.

Es ist wirklich nicht verwegen zu behaupten, dass in den Gerichtssälen der Cook Islands keinerlei Klagen wegen „betrügerischer Vermögensübertragungen“ an einen Cook Island Trust zu beobachten sind.

Sie finden nicht statt.