Posts Tagged mit: Rechtshilfe

Rettungshafen Panamá

Das Stiftungsmodell im Ausland

erfreut sich bei hinreichend vermögenden Steueroptimierern immer größerer Beliebtheit – in Liechtenstein jetzt allerdings kaum noch. Klassische Steueroasen sind in Europa praktisch ausgetrocknet – und selbst Inselparadiese bieten nur noch begrenzt Zuflucht.

Aber Panamá gehört weder zu Europa und nicht zu diesen “Inselparadiesen” der Karibik  mit

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Besteuerung

Steuern, Steuerfahndung und Rechtshilfe

Die panamaische Stiftung genießt absolute Steuerfreiheit für im Ausland erwirtschaftete Vermögenswerte. Es existieren also

  • keine Einkommen-,
  • Vermögens-,
  • Grundstücks-
  • oder andere Steuern.

Da Panamá keine Erbschaftsteuer kennt, bleiben Nachfolgeregelungen mittels einer Stiftung ebenfalls steuerfrei.

Einzige Abgabe ist die alljährliche “Annual Franchise Tax” nach Ablauf des ersten Jahres und in

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Verbrecherparadies?

Deutsche Staatsanwälte schuldig

Nichts ist für einen sachbearbeitenden Staatsanwalt in Deutschland leichter, als eine gesuchte Person deutscher Staatsangehörigkeit aus der Dominikanischen Republik herauszuholen. Das funktioniert mit weniger Aufwand als bei den meisten Ländern, mit denen einschlägige Rechtshilfeabkommen bestehen. Ein Herr Schreiber, hielte er sich in der Dominikanischen Republik auf

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Zweck des ICP

Wer sein Depot bei uns in Panamá hat, profitiert allein deshalb gegenüber Anlegern, die ihr Vermögen im heimischen Inland verwalten.

Denn eine endgültige Besteuerung der Vermögensrendite erfolgt etwa in Deutschland erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Depots im Ausland genießen daher auf jeden Fall den Vorteil einer Steuerstundung.

Bei Börsengeschäften oder erwirtschafteten

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Zangenangriff von EU & OECD -2-

Dies ermöglicht es den Nachbarstaaten und der EU-Kommission jederzeit, den Weg von Sendungen zu verfolgen und bei allfälligen Zuwiderhandlungen einzuschreiten. Zudem leistet die Schweiz in Betrugsfällen Amts- und Rechtshilfe zu Gunsten der EU-Länder. Der EU genügt die von der Schweiz angewandte Praxis aber noch nicht, sie strebt eine "engere

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Schweizer Bankgeheimnis

Kein Verfassungsschutz für Bankgeheimnis 

Seit Februar 2006 ist es amtlich. Das Bankgeheimnis wird nicht durch die schweizerische Verfassung geschützt werden. Die Mehrheit der Nationalratskommission hält eine entsprechende Ergänzung der Bundesverfassung "aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen" nicht mehr für erforderlich, wie die NZZ

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