Verbrecherparadies?

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Deutsche Staatsanwälte schuldig

Nichts ist für einen sachbearbeitenden Staatsanwalt in Deutschland leichter, als eine gesuchte Person deutscher Staatsangehörigkeit aus der Dominikanischen Republik herauszuholen. Das funktioniert mit weniger Aufwand als bei den meisten Ländern, mit denen einschlägige Rechtshilfeabkommen bestehen. Ein Herr Schreiber, hielte er sich in der Dominikanischen Republik auf statt in Kanada, wäre schon seit Jahren in Deutschland.

Die Dominikanische Republik ist Mitglied von Interpol. Mittels Interpol ist das ergreifen gesuchter Deutscher ein Kinderspiel.

Der Rechtshilfeverkehr läuft auf vertragsloser Grundlage und damit sehr einfach. Es wird nicht einmal ein Internationaler Haftbefehl benötigt, dieser ist sogar hinderlich. Nationaler Haftbefehl wie ggf. einige weitere Auslieferungsunterlagen sind schlicht in die spanische Amtssprache zu übersetzen. Das wird dann der Deutschen Botschaft in Santo Domingo übermittelt, die Kontakt mit der dominikanischen Interpol aufnimmt. Das Auslieferungsbegehren ist der dominikanischen Regierung, hier der Obersten Justizbehörde, zu xübermittelnx. Faktisch läuft das xrein informellx, wird abgenickt, es entstehen keinerlei Dokumentationen, die auch nur den Anschein eines rechtsstaatlichen Auslieferungsverfahrens erwecken. Interpol besorgt beim Fiscal (dom. Staatsanwalt) den Haftbefehl zwecks Übergabe der Person an Interpol. Die dergestalt verhaftete Person wird – ohne Möglichkeit, Rechtsschutz vor einer möglichen Willkürverhaftung auch nur beantragen zu können, – teilweise binnen 24 Stunden in einen LTU-Charterflieger zumeist des Flughafens Puerto Plata gesetzt, wo sie von Kriminalbeamten aus Deutschland in Empfang genommen wird, die allerdings auch auf dem Flughafengelände selbst schon auftauchen wie bei dem Gefangenen selbst in dessen vorübergehender dominikanischer Kurzhaft.

Für die Interpolbediensteten der Dominikanischen Republik lohnt sich das alles insoweit, als das Vermögen von aus der Dominikanischen Republik ausgewiesener Personen dem Staat anheimfällt. Der dominikanische Interpolbedienstete hält es mit dem altbekannten Satz xLxEtat, cxest moix und versucht vom Moment des Abhebens des Fliegers an das Eigentum des Abgeschobenen an sich selbst zu nehmen, besonders beliebt sind die Autos abgeschobener Personen. Die Tätigkeit dominikanischer Anwälte im Fall der Ergreifung einer Person durch Interpol ist denn auch weniger, die Person vor einer Abschiebung zu bewahren – das ist sinnlos – Ziel ist immer nur, dessen Eigentum vor Interpol zu verbergen.
In deutschen Justizakten findet sich, den Verhafteten betreffend, nicht viel über die rechtsstaatlich fragwürdige Abschiebepraxis. Es gibt mangels rechtsstaatlichem Verfahren eben keine Dokumentationen.

In dominikanischen Akten findet sich allenfalls der Vermerk, die Person "XY" hätte am "soundsovielten" ihre "Residencia" (Daueraufenthaltsberechtigung) "aus freien Stücken" zurückgegeben; wenn denn überhaupt eine Residencia existierte. Später, im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung, die man sich mitteilen läßt, ergeht gegenüber dieser Person für die Dominikanische Republik ein Einreiseverbot. Der im Artikel des Spiegel genannte "Michael L", der im Jahr 2002 schon das zweite Mal von Interpol verhaftet worden ist (und dabei von RTL2 selbst im Flieger gefilmt worden war), bietet derzeit die Summe von US-Dollar 10.000,00 an, um sein dominikanisches Einreiseverbot wieder aus dem Computer verschwinden zu lassen.

Das formlose Verfahren ist sogar aus einer Webseite des Bundesministeriums der Justiz zu entnehmen

Es ist schlicht unzutrefffend, daß "in den vergangenen sechs Jahren nur etwa 60 Straftäter und Tatverdächtige von deutschen Beamtenx abgeholt" worden wären. Die Zahl ist deutlich höher. Allerdings wird nur selten das kriminelle Gesindel, etwa in Kinderprostitution verwickelte Deutsche, abgeholt. Viele deutsche Residenten mit kriminellem deutschen Hintergrund gehören zusammen mit Dominikanern mafiosen Verbindungen an, die fast immer einen Bezug zu Drogen haben. Die leben dann auch fast ausschließlich von Betrügereien an oft der Landessprache unkundigen Landsleuten. Gegen dieses Gesindel existieren auch in der Mehrzahl deutsche Ermittlungsverfahren aus alten deutschen Zeiten. Nur sind die deutschen Staatsanwälte zumeist froh darüber, dieses Pack los zu sein, Deutschland schiebt quasi kriminelles Dreckspack in die Karibik ab, wie seinerzeit Sondermüll in den Ostblock. Der deutsche Staat konzentriert sich leider fast nur auf Personen, von denen er glaubt, die Aktion lohne sich finanziell; es geht also vorwiegend um Menschen, gegen die aus steuerlichen Gründen ermittelt wird. Selbst im Fall des "Michael L.", wo es ausnahmsweise einmal nicht um ein Steuervergehen ging, wurde auf eine völlige Aufklärung des noch weit verabscheuungswürdigeren Tatbestandes – als abgeurteilt – aus reiner Bequemlichkeit verzichtet. Die deutsche Justiz ließ eine großartige Gelegenheit aus, durch eine Beweisaufnahme des Gerichts in der Dominikanischen Republik ein Exempel zu statuieren dafür, daß, wenn ein Deutscher einen anderen Deutschen strafwürdig schädigt, auch bei einem ausländischen Tatort eine deutsche Zuständigkeit gegeben ist. Viele dominikanische Rechtsanwälte waren bereit, freiwillig gegen Michael L. auszusagen, um die verwerfliche Straftat an einer alten deutschen Staatsangehörigen zu ahnden, die nicht mehr hinreichend reisefähig nach Deutschland war und ist, wohl aber aussagefähig, wenn sie dies in der Dominikanischen Republik hätte erledigen können. Dieser Sachverhalt ist allerdings gegenwärtig in Saarbrücken anhängig gegen Michael L. – vor dem Zivilgericht.
Letztlich – drücken wir es klar aus – ist es die Arbeitsscheu der deutschen Justiz, schädigendes deutsches kriminelles Gesindel aus der Dominikanischen Republik der gerechten Bestrafung in Deutschland zuzuführen – außer, irgendein deutsches Finanzamt fühlt sich geschädigt.