Posts in Kategorie: ausweg panama

Schweizer Angst

Das Offshore Geschäft verliert für die Schweiz an Bedeutung

Derweil trägt sich auch Bernard Kobler, CEO der Luzerner Kantonalbank (LUKB), mit einem Reiseverbot für seine Kundenberater.

“In Deutschland bestehen Durchgriffsrisiken”, sagte Kobler anläßlich der 1.-Halbjahres-Konferenz der LUKB. Und das deutschsprachige Europa ist neben Italien und den Benelux-Ländern der wichtigste

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Bankgeheimnis Schweiz

Die Schweizer Banken mimen normalerweise scheinheilig die Saubermänner.

Wenn es hart auf hart kommt, trennen sie sich lieber von ihren Kundenberatern, als daß sie selbst Fehler eingestehen. Wer sich nicht an Richtlinien und Gesetze halte, sei selbst schuld, lautet die offizielle Verteidigungsposition von UBS und Co. Mit anderen Worten: Die

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Fluchtburg Panama

Die Schweiz Mittelamerikas

“Schweiz Mittelamerikas” ist nicht nur berechtigt, weil wir mehrere Berge haben über 3.000m Höhe und eine herrliche Natur sowie eine der stärksten Wachstumszahlen im Tourismus überhaupt.

Wir meinen etwas anderes:

Mehr als 75 Banken aus 35 Ländern haben sich in Panamá niedergelassen.

Panamas neues Bankengesetz (Dekret Nr.

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Rettungshafen Panamá

Das Stiftungsmodell im Ausland

erfreut sich bei hinreichend vermögenden Steueroptimierern immer größerer Beliebtheit – in Liechtenstein jetzt allerdings kaum noch. Klassische Steueroasen sind in Europa praktisch ausgetrocknet – und selbst Inselparadiese bieten nur noch begrenzt Zuflucht.

Aber Panamá gehört weder zu Europa und nicht zu diesen “Inselparadiesen” der Karibik  mit

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Ein Lehrstück

Er habe bei der LGT-Bank in Liechtenstein eigentlich nur Dokumente einscannen sollen, sagt der Schattenmann in dem Vernehmungsvideo, das am 24. Juli 2008 vor einem US-Senatsausschuß abgespielt worden war.

Erst später, sagt der Zeuge – der Daten teuer dem Bundesnachrichtendienst verkaufte und früher Heinrich Kieber hieß (Zumwinkel-Fall) – habe

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Unsere Stiftungen

Die Vorteile ganz konkret

  • Es handelt sich um ein rechtsverbindliches Instrument der Vermögensabsicherung;
  • es existiert keine Form der Besteuerung des Stiftungsvermögens in Panamá (sieht man von der alljährlichen Gebühr von USD 250,00 ab). Demzufolge ist das Stiftungsvermögen befreit von
    • Einkommensteuer,
    • staatlichen Gebühren,
    • Grundsteuern,
    • Erbschaftsteuern,
    • Verkaufssteuern;
  • es ist gesetzlich nicht zwingend gefordert, den Namen des Stifters zu

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EU – Zinsrichtlinie

Die EU-Länder
  • Österreich,
  • Luxemburg und
  • Belgien

haben jedoch darauf bestanden, ihr Bankgeheimnis etwas besser zu schützen. Sie erheben – ebenso wie die auf diese Weise in die EU-Zinsrichtlinie eingebundenen

Drittstaaten
  • Schweiz,
  • Liechtenstein,
  • Andorra,
  • San Marino,
  • die britischen Kanalinseln und die
  • Niederländischen Antillen

eine anonyme

Quellensteuer,

sofern der Anleger keine Kontrollmitteilungen wünscht. Der Satz steigt ab Juli dieses Jahres von

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