Hochsteuerländer vs. Steueroasen

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Großer Respekt war den sog. neuen und "aggressiven" Techniken bei der Gründung und dem Einsatz sog.

Basisgesellschaften

in Steueroasen gezollt worden. Hierbei handelt es sich etweder um den

  • Einsatz von sog. "Offshore Discretionary Trusts" – ODT – nach britischem Recht, bei denen der an der Gründung beteiligte "Settlor" (USA: "Grantor") in der Steueroase an der eigentlichen Gewinnverlagerung nicht beteiligt ist;
  • Einsatz von Basisgesellschaften, die von Unabhängigen in Steueroasen gegründet und als "Dienstleistungsunternehmen" bei der Verlagerung von Einkünften in Steueroasenländer für Personen tätig werden, die tatsächlich keine Kontrolle über die Gesellschaft ausüben;
  • Einsatz von Basisgesellschaften, bei denen Treuhänder die Kontrolle für den die Basisgesellschaft nutzenden Steuerpflichtigen innerhalb der Steueroase ausüben, ohne daß dies von der betroffenen Steuerverwaltung nachgewiesen werden kann.
All diese Gestaltungen fallen durch das gemeinsame Kennzeichen auf, daß die Steuerverwaltungen mit "Gründern" bzw. "Hintermännern" dieser Gesellschaften konfrontiert sind, die selbst keine Steuervorteile aus den Einkunftsverlagerungen in die Steueroasen ziehen.

Als Ergebnis dieser "neuen Techniken" war beklagt worden, daß

  • Beteiligungen an Basisgesellschaften in Steueroasen, die Kontrollmöglichkeit über solche Gesellschaften oder ähnliche Merkmale, die für die Anwendung von Abwehrrechten (z.B. Grundsatz des Fremdverhaltens, "Subpart-F-Legislation") Voraussetzung sind, nur schwer festgestellt und nachgewiesen werden können und/oderdie Ermittlung des Sachverhalts durch das Recht in den Steueroasen so behindert wird, daß selbst eindeutige Steuerhinterziehungen nicht mehr nachgewiesen werden können.
  • Beklagt wurde weiter, daß angesichts der Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten in den so unterschiedlichen Steueroasen, es keine einheitlichen Gegenstrategien gibt. Verstärkt würden die Schwierigkeiten für die Finanzbürokratien eben genau dadurch, daß die unterschiedlichen Rechtskreise des anglo-amerikanischen und kontinentaleuropäischen Rechts aufeinanderstoßen, deren Besonderheiten den diversen Bearbeitern nicht hinreichend bekannt sein können.

Erörtert worden waren sodann die Probleme, die die Finanzverwaltungen haben mit sog.

  • "Verlängerter Werkbank und Super-Royalties" (Offshore workshops including super-royalties), bei denen Gewinne anderer Konzernteile in Steueroasen auf offshore-workshops verlagert werden, die in begrenzter Funktion endfertigen innerhalb dieses günstigen Steueroasen – Gebietes;
  • "Koordinationszentren – Muttergesellschaften in Steueroasenländern" (Coordination centres – Groups parented in tax haven countries), wobei die Entscheidungen, somit die "Konzernleitung" und damit wesentliche Einnahmen, ganz offiziell in das Steueroasen – Gebiet verlagert werden.

Keines dieser Probleme konnten die Finanzämter in den Hochsteuerländern in den Griff bekommen.
Nach dem Anschlag auf das "World Trade Center" in New York wurde bei den Geldströmen und den Banken angesetzt. Das ist ausgestanden, die Steueroasen haben Wege gefunden, so attraktiv wie eh und je zu sein. Bei Kontoeröffnungen für die jeweilige Steueroasengesellschaft hat man jetzt Unmengen von Formularen bei den Banken auszufüllen. Das war es dann aber auch schon.

Die Nutzung der Möglichkeiten von Steueroasen steht intelligenten Privat- und Geschäftsleuten offen wie eh und je.