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In Panamá herrscht ein strenges strafrechtlich abgesichertes Bankgeheimnis.

Dieses konnte gewahrt werden gegenüber OECD und FATF dadurch, daß sich die Banken verpflichteten, den “Grundsatz KYC” zu befolgen – “Knowing your Client”. Daß das geschieht, wird von der Bankenaufsicht (die dem identischen Bankgeheimnis unterliegt) überprüft.

Auch Panamá will keine Drogengelder und kein “schmutziges Geld”.

Das

panamaische Geldwäschegesetz

führt allerdings den Tatbestand der “Steuerhinterziehung” nicht als einen Tatbestand der Geldwäsche auf – über Steueroptimierungspläne kann man als Ausländer innerhalb der Banken recht offen sprechen, da kein Banker insoweit befürchten muß, mit den Geldwäschebestimmungen in Konflikt zu geraten.

Im Ergebnis sind nur wenige und leicht beschaffbare Papiere mitzubringen als Schlüssel für die Eingangstür zu einer für Ausländer nahezu perfekten Steueroase mit ebenso perfektem Bankgeheimnis.