Panik bei Abschleichern nach Singapur

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Die Schweiz hat mit einem der wichtigsten Länder in Südostasien den Austausch von Steuerdaten vereinbart. Dieses Mal handelt es sich um Singapur.

Das geschah anlässlich des Arbeitstreffens des “Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes” (Global Forum) in Genf im Juli. Unterzeichner waren Botschafter Alexander Karrer, stellvertretender Staatssekretär im Staatssekretariat für internationale Finanzfragen, und Huey Min Chia-Tern, Deputy Commissioner der Inland Revenue Authority Singapurs. Die Mitteilung davon erfolgte durch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am 17. Juli 2017.

Unter Vorbehalt der als sicher anzusehenden Genehmigung durch das schweizerische Parlament wird das Abkommen zwischen der Schweiz und Singapur ab 1. Januar 2018 mit einem ersten Datenaustausch 2019 vorläufig angewendet. Konkret bedeutet das, dass die Banken in Singapur ab 1. Januar 2018 die Kunden-Daten sammeln.

Wer das vermeiden möchte, muss noch dieses Jahr handeln.

Parallel dazu wurde in Singapur durch den Schweizer Botschafter Thomas Kupfer eine gemeinsame Erklärung zur Zusammenarbeit im Bereich der Finanzdienstleistungen mit der Singapurer Finanzaufsicht MAS unterzeichnet.

Die Schweiz und Singapur haben hinsichtlich des wechselseitigen Datenaustausches keine Probleme, weil einer dem anderen vertraut in Sachen “Datensicherheit”.

Dem automatisierten Informationsaustausch AIA bzw. “Common Reporting Standard” (CRS) mit der Europäischen Union gehörte Singapur schon zuvor an. Auch insoweit vertraut Singapur der Datensicherheit.

Im Rahmen des AIA/CRS erheben alle in einem Vertragsstaat ansässigen Finanzinstitute Daten über bei ihnen geführte

  • Konten von Berechtigten,

 

die

  • in einem anderen Vertragsstaat ansässig

 

sind.
Zu den erhobenen Daten gehören

  • persönliche Angaben,
  • Steuer- und Kontonummern,
  • die Jahressalden der jeweiligen Konten,
  • und alle diesen Konten pro Jahr gutgeschriebenen Erträge.

 

Diese Daten werden einmal jährlich von dem Finanzinstitut – hier in Singapur –  an eine zentrale Finanzbehörde im eigenen Land übermittelt, welche die Daten automatisch an eine zentrale Stelle im ausländischen Ansässigkeitsstaat des Berechtigten weiterleitet. Die Informationen fliessen somit nicht direkt von den Banken aus dem Land heraus, sondern werden von den Banken an die zuständige Behörde des Landes, in dem sie zugelassen sind, weitergeleitet.

In der Schweiz ansässige Personen erhalten zwischenzeitlich bereits Kontrollmitteilungen von Banken in Singapur, wenn sie dort ein Konto führen. Die Kontoinhaber sollen nun der Bank in Singapur  alle Daten liefern, die für den Austausch wichtig sind. Der Kunde, der das ignoriert oder sich weigert, wird herausgeworfen werden. Man wusste in Singapur bei den Banken demnach frühzeitig von dem Abkommen.

Bei den betroffenen Personen lässt das Befürchtungen aufkommen bis hin zur Panik. Und das ist nicht ganz unverständlich.

Bekanntlich sind nach dem Zusammenbruch des Bankgeheimnisses in der Schweiz viele Personen von ihren Schweizer Banken “abgeschlichen” und haben ihre Vermögenswerte nach Singapur geschoben. Das erschien seinerzeit als der einfachste Weg, der zudem praktisch kein Geld kostete.

Billiglösungen sind aber selten eine gute Lösung. Das gilt für ein Auto wie für einen Anzug, das gilt für das Smartphone wie für die Vermögenssicherung.

  • Nun scheinen die Abschleicher nach Singapur wie in andere Jurisdiktionen aber gar nicht so sehr die Kosten der professionellen anonymisierenden Struktur abzuschrecken.
  • Abschrecken tut die Angst davor, nicht mehr die uneingeschränkte Herrschaftsgewalt über seine Vermögenswerte zu haben.

 

Frei nach dem Motto:

“Was ich nicht zu 100% beherrsche, kann mir leicht weggenommen werden.”

Diese Sorge ist ebenso verständlich wie berechtigt.

Wir bieten sorgfältig ausgefeilte Strukturen an. Nicht immer sind diese für einen juristischen Laien leicht verständlich. Da kommt durchaus Furcht auf vor diesem Schritt in die Welt der ungewohnten Offshore-Vermögensverwaltung.

Aber eben deshalb legen wir grossen Wert darauf, dass die Offshorekonstruktionen wirklich fertig sein müssen und verbunden mit dem neuen Finanzdienstleister. Und nicht nur das: Unser Kunde muss auch die einzige Person sein, die am Ende des Prozesses der Schaffung der anonymisierenden Offshorestruktur den

  • alleinigen Zugang

 

und die

  • alleinige Verfügungsmacht

 

über das  Offshorekonto hat. Auch sollte der Kunde zuvor die Oberfläche des neuen Onlinebankings kennengelernt und sich daran gewöhnt haben.

Erst dann fliessen die Vermögenswerte auf das neue Konto.

Anders wollen wir das selbst nicht.

Ach ja: Über einen schnellen und sicheren Notausgang in Singapur verfügen wir auch – anonym und mit alleinigem Zugriff unseres Kunden auf die Vermögenswerte.

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