Offshore & Banking

Download PDF

Nehmen wir an, die Offshorekapitalgesellschaft wäre begründet. Die wirklichen Eigentümer sind anonymisiert, lassen sich dem Aktionärsregister also nicht entnehmen, die eigentlich berechtigte Person taucht nicht im Direktorium auf.

Nun könnten natürlich die offiziellen Direktoren ein Konto eröffnen und dann auch führen und alles so machen, wie es der tatsächliche Eigentümer gern hätte.
Grundsätzlich geht das.

Das ist das Prinzip des Trusts, wo der Trustee die Geschäfte führt. Dieses Modell wird aber fast nur in der Vermögensverwaltung eingesetzt, wo es auch funktioniert. Das ausgewählte Finanzinstitut kennt den Trustee schon seit langem und weiss, dass er auf der Grundlage britischen Rechtes alles korrekt handhabt. Diesen Service bieten wir auch an. Da gibt es nichts wirklich neues zu berichten. Dieses Geschäft läuft weiter wie bisher: Business as usual.

Der normale Offshorekunde will das aber zumeist nicht. Er will schnell und ohne Rückfragen selbst zu jeder Sekunde handlungsfähig sein. Auch muss sich Vertrauen über längere Zeit aufbauen – wechselseitig: Einer will nicht als offizieller Kontoberechtigter für kriminelle Transaktionen missbraucht werden, der andere vertraut bis auf Weiteres nur einer einzigen Person: sich selbst.

Folge:

Trotz anonymisierender juristischer Person muss die Anonymisierung der Bank gegenüber aufgebrochen werden. Die Bank kennt nun also den wirtschaftlich Berechtigten der Struktur.

Was macht die Bank mit dieser Information?

Das lässt sich nicht generell beantworten. Da muss man erst einmal wissen, mit welcher Bank man es zu tun hat. Und man muss wissen, welchem nationalen Recht sie unterworfen ist. Weiss man das, muss man die Bank gleichwohl weiter analysieren. Haben da noch Bänker im positiven Sinne des Wortes das Sagen, oder herrschen in dem Institut die Compliance-Monster, denen das eigentliche Bankgeschäft eigentlich schnuppe ist und die nur dort arbeiten, weil sie beim Finanzamt keine Anstellung bekommen hatten.

Es ist mithin wertvoll, Insiderkontakte zu bestimmten Banken zu haben.

Wer eine Offshorestruktur begründen möchte muss genau wissen, was er alles erreichen will. Der Zweck ist genau zu durchdenken, denn daraus folgt, in welcher Jurisdiktion man seine Struktur errichtet, ob eine Kapitalgesellschaft reicht, ob vielleicht eine Stiftung die bessere Lösung ist, oder ob der Stiftung als Holding eine Kapitalgesellschaft gehören sollte, die dann so agiert, wie es die Stiftung wünscht.

Mindestens ebenso wichtig ist bei der Zweckdefinition, welche Jurisdiktion für mein Banking in Betracht kommt. Geht es um Geschäftsabwicklungen, geht es um Vermögenssicherung und -verwaltung, geht es um all das zusammen?

Nehmen wir einmal als Beispielsfall an, die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass ein Banking am erfolgversprechendsten in der Schweiz wäre.

Was tun?

Es gibt Banken in der Schweiz, die man zwischenzeitlich als “verbrannt” bezeichnen muss. Dazu gehören die namhaftesten. Die sind gleich einmal als Möglichkeit auszuschliessen.

Wir brauchen also unbelastete Banken in der Schweiz. Banken, denen man vertrauen kann. Man muss die Banken somit kennen, es muss persönliche Beziehungen geben.

Das können wir bieten.

Die Bänker dieser Finanzinstitute brauchen nun allerdings auch eine Struktur, die es Ihnen gestattet, Bankdienstleistungen vertraulich erbringen zu können.
Sie brauchen mithin einen Kunden aus einer Jurisdiktion, die gar keine Informationen aus der Schweiz bekommen will oder für die die Informationen bedeutungslos sind.

Wir sind demnach zurück bei der obigen Frage “Was macht die Bank mit der Information”? Besser: Was muss sie tun?

Auf der Grundlage des drohenden “Automatischen-Informations-Austausches” (AIA) müssen die Banken in der Schweiz den Steuerbehörden in Bern die folgenden Angaben liefern:

  1. Die persönlichen Angaben des Kunden: Name, Adresse, Domizil, Steuernummer, Geburtsdatum und Geburtsort
  2. Die Kontonummer
  3. Den Namen und die Identifikationsnummer der Bank
  4. Den Kontostand am Ende eines Jahres
  5. Und die Bruttokapitalerträge

Das ist sehr viel, aber es hätte schlimmer kommen können. So werden zum Beispiel keine einzelnen Zahlungen gemeldet. Darum bleibt es weiterhin privat, wie der Kunde oder die Kundin das Geld anlegt und wofür er oder sie es ausgibt.

Gibt die Verwaltung in Bern all das nach Deutschland, dann können die Finanzämter dort damit aber schon einiges anfangen.

Nehmen wir an dieser Stelle einmal an, der Kunde ist nicht der in Deutschland wohnhafte Herr Eugen Schimmelpfennig, sondern die Panama-Stiftung “Patrimonio Alegre Fundación” mit Sitz dort.

Sendet Bern – dies hier einmal unterstellt – die Informationen automatisch nach Panama, hält man Bern in Panama für verrückt. Eine Stiftung zahlt überhaupt keine Steuern in Panama. Bankerträge sind in Panama sowieso immer steuerfrei. Und werden Erträge im Ausland erwirtschaftet, so fallen in Panama nie Steuern an, da das territoriale Besteuerungsprinzip gilt, sowohl für Panamaer als für in Panama ansässige natürliche und juristische Personen jeder Nationalität.

Nun ist zur Stunde aber definitiv niemandem klar, ob die Schweizer Banken gezwungen sein werden, auch ihr bekannte wirtschaftlich Berechtigte an ausländischen Strukturen nach Bern zu senden zwecks Weiterleitungen an einen teilnehmenden Staat wie Deutschland, Spanien oder Äthiopien. Die Schweiz wird frühestens 2017 Daten erheben im Rahmen des AIA, um diese ab 2018 weiterzuleiten. Definitiv klar ist bislang hinsichtlich der

Handhabung im Detail

des AIA noch kaum etwas, alle tappen im Nebel, alle. Das trifft auch auf uns zu.

Allerdings sind wir bestens aufgestellt für den Fall, dass die berechtigte Person an Bern zwecks Weiterleitung gemeldet werden muss:

Wir verpassen der berechtigten Person auch noch den richtigen Wohnsitz.

Einige Länder dieser Welt “verkaufen” hochoffiziell Wohnsitze bzw. Aufenthaltsberechtigungen mit der Option der Erringung auch der Staatsbürgerschaft unter unterschiedlichen Bedingungen. Das tun auch Länder der EU. Allerdings sind das nicht unbedingt Steueroasen. Steuern an Land B statt an Land A zu zahlen, ist bestimmt keine Option. Zumeist sind darüberhinaus diese Daueraufenthaltsberechtigungen an hohe Investitionen als Voraussetzung geknüpft.

Es gibt nur wenige Länder, in denen man eine Daueraufenthaltsgenehmigung einfach und preiswert und zügig bekommen kann. Eines davon ist beispielsweise Chile, ein Land, das der Autor dieses Beitrages zu schätzen gelernt hat. Aber Chile ist leider kein besonders steuergünstiges Land.

Es gibt gleichwohl ein sehr steuergünstiges Land, für das man erstaunlich einfach die Daueraufenthaltsgenehmigung bekommen kann:

Panama!

Und hier sind wir zu Hause. In einer

  • Jurisdiktion mit herausragend brauchbaren juristischen Personen,
  • von der Kapitalgesellschaft bis zur flexibelsten Stiftung der Welt,
  • ein Land mit territorialem Besteuerungsprinzip
  • und einfach zu erfüllenden Bedingungen, preisgünstig eine Daueraufenthaltsberechtigung zu bekommen mit der Option, nach 5 Jahren auch die Staatsbürgerschaft beantragen zu können.

Darüberhinaus stellt Panama keine Bedingungen, wie lange man sich alljährlich im Land aufhalten muss.

Im Juli 2014 stellte die Schweizer Zeitung “finews.ch / Treffpunkt der Finanzwelt” eine Auflistung von 10 Steuerparadiesen zusammen, in die man seinen Wohnsitz verlegen sollte, um Steuern zu optimieren. Das Blatt bestätigt unsere Darlegungen.

Für das Verfahren benötigen wir zwei Wochen. Am Anfang und am Ende der zwei Wochen muss unser Mandant, der die Daueraufenthaltsgenehmigung / Residencia haben will, im Land präsent sein. Man verbindet das also am besten mit einem gut zweiwöchigen Aufenthalt bei uns im Land.

Wer weiss, wozu es ausserdem einmal gut sein kann, jederzeit ein Einreiserecht in ein Land wie Panama zu haben.

Was immer also der AIA im Ergebnis bringt. Wir verschaffen auch dem wirtschaftlich Berechtigten noch den passenden Wohnsitz. Und verlangt die Bank noch mehr Nachweise zum Wohnsitz in Panama, beschaffen wir diese natürlich auch: Die Vorteile eines Heimspiels!

Schliesslich leben und arbeiten wir – Juristen aus der Schweiz und Deutschland – seit vielen Jahren in Panama.

So geht Offshore heute.