Ley 43

Im Zug der Zeit
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Die Handelsaktivitäten im Rahmen des E-Commerce Gesetzes richten sich an nachfolgenden Grundprinzipien aus:

  1. Freiheit, Dienstleistungen anzubieten: Das Recht von Serviceprovidern wird anerkannt, ihre rechtlich nicht ausdrücklich untersagten Tätigkeiten ausführen zu dürfen ohne jedwede Restriktion staatlicher Behörden.
  2. Offener Markt: Monopolistische Praktiken werden untersagt, ein jeder Provider ist frei in seiner Entscheidung, welche Technologie er anwenden will.
  3. Technologische Neutralität: Ein Passus im Gesetzentwurf, der verschlüsselte Technologien bevorzugte, wurde ausdrücklich nicht umgesetzt.
  4. Internationale Konkurrenzfähigkeit: Es werden international übliche Kriterien bei der Überwachung von E-Commerce Zertifikaten eingehalten und gleichzeitig von außerhalb Panamás kommende anerkannt.
  5. Rechtliche Anerkennung elektronischer Datennachrichten: Elektronische Nachrichten werden als beweiskräftige Dokumente anerkannt.
  6. Gleichberechtigung von herkömmlichem Handel und E-Commerce: Vertragsangebot, Vertragsannahme und andere Dokumente werden ebenso rechtlich anerkannt und behandelt wie im Rahmen herkömmlicher traditioneller Vertragsbeziehungen.

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