Cafta: gestartet

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Probleme bis zum Schluß

Das Steuererhöhungsgesetz für 2007, beschlossen in den letzten Tagen des Dezember 2006, war teilweise inhaltlich aber auch formal gemeinschaftsrechtswidrig, so daß auch eine Inkraftsetzung zum 1. Januar 2007 gescheitert war.

  • Formal: Vertragsgemäß darf keine staatliche Institution eines jeden Mitgliedslandes in handelsrechtlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne Normen entwerfen, Gesetze und Verordnungen vorschreiben, ohne – zuvor! – a) das Sekretariat der innerstaatlich für die Umsetzung des Gemeinschaftsvertrages verantwortlichen Institution zu informieren. In der Dominikanischen Republik ist das die "Secretaría de Estados de Industria y Comercio" – SEIC – ; b) immmer die USTR der USA; c) immer die entsprechenden Institutionen der einzelnen mittelamerikanischen Mitgliedsländer. Alle sprechen bei allem mit, leider hatte das in der Dominikanmischen Republik niemand gelesen.
  • Inhaltlich: Die neuen Autosteuern verhindern den Start des Freihandels,das wurde zum Jahresande 2006  aus dem Industrie- und Handelsministerium zugegeben, ein Start zum 1. Januar wird es nicht geben. Das neue Steuererhöhungsgesetz belastet importierte Autos mit einer Sondersteuer. Im CAFTA-Vertrag ist aber verbindlich festgelegt, daß der Einfuhrzoll auf Autos aus CAFTA-Mitgliedsländern  im Jahr 2007 auf 15% zu fallen hat und alljährlich um weitere 5% bis sie im Jahr 2010 gänzlich entfallen – damit ist der Gesamtzoll gemeint und Etikettenschwindel in Form von nur anders bezeichneten Einfuhrzöllen lassen die USA nicht zu.

Das Freihandelsabkommen sollte eigentlich am 1. Januar 2006 in Kraft treten. Doch in der Vorweihnachtswoche 2005 hatte die dominikanische Regierung beschlossen, erst zum 1. Juli 2006 dem freien Handel beizutreten. Der Vizepräsident der amerikanischen Handelskammer, William Malamud, hatte schon darauf mit Unverständnis reagiert und darauf hingewiesen, daß das dem Land bei Auslandsinvestitionen schaden könnte, da Investoren vermutlich primär in den Ländern aktiv werden, die als erstes dem freien Handel beigetreten sein werden.

 
Die Dominikanische Republik verdarb sich auch noch den Start zum 1.Juli. Wesentliche Gesetze als Bedingung der Inkraftsetzung des Freihandels waren nicht verabschiedet worden, so zum Schutz von Copyrights, so zum Schutz von Warenzeichen und Lizenzen.

Wesentlicher Stein des Anstoßes war das antiquierte dominikanische Gesetz 173. Firmen – wie Coca Cola, McDonalds, GM, Daimler Chrysler etc – werden durch Ley 173 verpflichtet, mit dominikanischen Repräsentanten zusammenzuarbeiten, diese in den Schoß des Unternehmens im Land aufzunehmen. Statt gemeinschaftsvertraglich garantiertem Inländerstatus einen aufgezwungenen Schmarotzer im Unternehmen? Im Ergenis stellt dies eine Ausländerdiskriminierung dar,  ist es zumindest  ein Verstoß gegen den Gemeinschaftsvertrag CAFTA. Das stellt sich nicht anders dar soweit Ley 173 gewerblich  nur dominikanische Importeure zuläßt. Die USA, bei den derzeitigen Verhandlungen mit der Delegation der Dominikanischen Republik vertreten durch Unterstaatssekretär Everett Eisenstat, ist nicht bereit, diese vertragswidrige Rechtssituation noch nach der Inkraftsetzung der Freihandelsgemeinschaft zu tolerieren. “Nuestro objetivo es garantizar de que cada país, dentro DR-Cafta, y su legislación nacional y regulaciones, reflejen debidamente sus compromisos bajo el Acuerdo”. Der Gesetzgeber hat die notwendigen Korrekturen von Gesetzen verschlafen. Das Land droht jetzt, Millionen an Dollar zu verlieren. Ein Trauerspiel.

Der ehemalige Chefunterhändler des CAFTA-Abkommens, Hugo Rivera hatte bereits darauf hingewiesen gehabt, daß eine neuerliche Verschiebung keine fiskalischen Vorteile für die Dominikanische Republik mehr hätten. Egal ob man am 1. Juli dabei sei oder nicht, die 13% Transitsteuer bei Importen in das Land und die 20%ige Importgebühr dürfen gegenüber den Mitgliedsländern ab 30. Juni nicht mehr erhoben werden.

 
"Number One" im Freihandel war seit 1. März El Salvador, die USA sind im Rahmen dieser Terminologie wohl als "Number Zero" zu bezeichnen. Seit 1. April sind auch Honduras und Nicaragua aktiv im "freien Handel" integriert. Das Inkrafttreten hat schon jetzt auf die Dominikanische Republik unmittelbar Auswirkungen:

William Malamud, Vizepräsident der amerikanischen Handelskammer im Land, wies am 1. März 2006 darauf hin, daß vertragsgemäß sich die Zölle innerhalb der CAFTA-Gemeinschaft auch in den Staaten, die bei Beginn des freien Handels (gestern) noch nicht dabei waren, so reduzieren, als wären sie doch von Anbeginn an dabeigewesen… “es a partir de ahora que se hace más importante la dinamización del proceso de implementación del DR-CAFTA para República Dominicana”.

Bis auf El Salvador hatten zunächst alle mittelamerikanischen Länder des CAFTA-Abkommens ihre Gesetze noch nicht den neuen Rahmenbedingungen hinreichend angepaßt, man war mehr oder weniger in Verzug. Die Dominikanische Republik behauptete von sich, im Zeitplan zu liegen. Nach dem unwürdigen Gerangel um die Steuerreform in der Dominikanischen Republik verbuchte der Fiskus  für zunächst noch weitere 6 Monate die Wechselkursgebühr (nicht nur gemeinschaftsvertragswidrig, auch Gegenstand eines Verfahrens gegen die Dominikanische Republik im Rahmen der WHO), somit erhebliche Zusatzeinnahmen zwecks Ausgleichs des Budgets für das Jahr 2006, der sonst nicht gedeckt wäre. Allerdings senkte man diese Gebühr von 13% auf 9%,  um Anfang Februar 2006 diese Gebühr zu ersetzen durch eine anders lautende Abgabe von 13%  auf Importe (CIF); es kam zu einem Kuhhandel zwischen Legislative und Exekutive.
Später erhoffte sich die Regierungspartei PLD nach den Parlamentswahlen am 16. Mai 2006 eine eigene Mehrheit in der Legislative, diese Rechnung war aufgegangen.


Gesetzesänderungen:

  • a) 65-00 Copyright Gesetz;
  • b) 20-00 Industrielles Eigentumsrecht;
  • c) Gesetz 173 (1966) betreffend der Vertretung ausländischer Gesellschaften im Land, betreffend auch Ausländer als Importeure;
  • d) ein neues Antikorruptionsgesetz;
  • e) neues Gesetz für öffentliche Aufträge (Ausschreibungen).


Rechtsgrundlagen, teilweise durch dauerhafte bindende Verwaltungsanordnungen, waren zu erlassen in den Bereichen

  • Umwelt,
  • Arbeit,
  • Zoll (digitale Produkte, Herkunftsregelungen, zeitweise Verwahrung, Warenabfertigung für Export),
  • in der Landwirtschaft für Importlizenzen, Gesundheit und Gesundheitskontrollverfahren, weitere Vorkehrungen und Quoten.


Dekrete für

  • Vorkehrungen zur Mitnahme von Telefonnummern beim Wechsel der Gesellschaft,
  • Schaffung einer Einrichtung bei der Universität PUCMM für Entscheidungen beim Streit um Domainnamen.

Viel Arbeit – obwohl man behauptete, „fertig“ gewesen zu sein – Trappatoni hätte seine Freude gahabt.

Es ist jetzt in der Dominikanischen Republik möglich sein, statt mit einer dominikanischen Gesellschaft mit einer USA-Gesellschaft, zum Beispiel registriert in Delaware, zu arbeiten. Ausländische Gesellschaften kann man schon jetzt registrieren lassen,  ohne – wie in der Vergangenheit –  die 6 berühmten "Zusatzhanseln" bemühen zu müssen  (die dominikanische Kapitalgesellschaft kennt mindestens 7 Eigner / Aktionäre).