Abgeltungsteuer

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Das Kontenabrufverfahren wird eingegrenzt: Der Fiskus fahndet nicht länger unter dem Verdacht auf Steuerhinterziehung nach verborgenen Konten der Bankkunden. Nur beim begründeten Verdacht auf widerrechtlichen Bezug von Sozialtransfers wird das Verfahren künftig angewendet. Mit dem Finanzamt zu tun haben nur diejenigen Anleger, deren persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt: Sie können auf Antrag das Veranlagungsverfahren wählen, bei dem sie ihre Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben.

 
Die Abgeltungsteuer wirkt sich auf die

unterschiedlichen Kapitalerträge

wie folgt aus:

Zinsgewinne: Für Anleger, deren persönlicher Steuersatz heute über 25 Prozent liegt, ist die Abgeltungsteuer von Vorteil: Sie zahlen weniger Steuern als bisher.

Dividenden: Mit Einführung der Abgeltungsteuer endet das Halbeinkünfteverfahren. Der niedrigere Steuersatz muss also nicht nur auf den halben, sondern den ganzen ausgeschütteten Gewinn gezahlt werden. Allerdings sinkt durch die Unternehmensteuerreform die Vorbelastung mit Steuern auf Firmenebene. Bankenexperten erwarten daher höhere Ausschüttungen. Wer heute Spitzensteuersatzzahler ist, dürfte sich damit gegenüber heute künftig leicht besser stehen. Je niedriger der persönliche Steuersatz ist, desto mehr fällt jedoch das Ende des Halbeinkünfteverfahrens ins Gewicht.

Kursgewinne:

  • Für alle Aktien, die bis zum 31. Dezember 2008 gekauft werden, gelten die heutigen Steuerregeln: Werden sie über die einjährige Spekulationsfrist hinaus gehalten, bleibt der Kursgewinn steuerfrei.
  • Für Aktien, die ab 1. Janaur 2009 erworben werden, wird auf den Kursgewinn immer die Abgeltungsteuer fällig.
  • Verluste aus Aktiengeschäften können nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.
  • Für Zertifikate, die ab 14. März 2007 erworben wurden und werden, endet die Chance, sie nach einem Jahr steuerfrei verkaufen zu können, bereits am 30. Juni 2009: Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen so Steuergestaltungen verhindern.

Kirchensteuer: De facto wird die Zahlung ab 2009 für zwei Jahr freiwillig. Nur wer der Bank mitteilt, evangelisch oder katholisch zu sein, bekommt sie zusätzlich zur Abgeltungsteuer abgezogen. Die Bank darf aus Datenschutzgründen nicht nachfragen.

Ab 2011 soll es für jeden Bürger eine zentral erfaßte Steuer–Identitätsnummer geben: Über diese kann dann auch die Kirchensteuer anonym für die Bank abgerechnet werden.

Die hohe fiskalische Rolle der Bank in der Zukunft ist ein weiterer und neuer Grund, zumindest Teile des Vermögens auf Auslandskonten in sicheren Steueroasen zu verwalten – zumindest unter geschicktem Einsatz von Steueroasengesellschaften und bei Banken außerhalb der EU.