Verfassungsgericht vs. EZB

bverfg.jpg
Download PDF

Die Verfassungsrichter des Zweiten Senats unter dem Vorsitz des Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle folgen mehrheitlich dieser Auffassung, was sich aus der Pressmitteilung des obersten deutschen Gerichts herausließt. „Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, dass er (die OMT-Ankündigung, A.d.R.) über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgeht und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreift sowie gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstößt.“ 

Die Entscheidung ist mit 6:2 Stimmen sehr deutlich  ergangen.

 

html Originaltext der Presseerklärung des BverfG

 

Das Programm könnte bei einem großen Ankauf maroder Staatsanleihen nach Ansicht der Verfassungshüter „zu einer erheblichen Umverteilung von Geldern zwischen den Mitgliedstaaten führen und damit Züge eines Finanzausgleichs annehmen“. Dies sei aber in den europäischen Verträgen „nicht vorgesehen“. Den Verträgen zufolge sei die EZB „nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt, sondern darauf beschränkt, die Wirtschaftspolitik der Union zu unterstützen“.


Im OMT-Ankaufprogramm der EZB ist bislang zwar noch kein Cent geflossen. Aber allein dessen Ankündigung durch EZB-Präsident Mario Draghi im September 2012 hatte zur Beruhigung der Finanzmärkte und zu sinkenden Zinsen für spanische und italienische Staatsanleihen geführt. Zweifel an der Rechtmäßigkeit könnten das in den letzten Monaten gewachsene Vertrauen in die Stabilität der Eurozone gefährden.


Marcel Fratzscher, Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), sieht durch das Verdikt aus Karlsruhe nun die Handlungsfähigkeit der EZB bedroht. Das Urteil bedeute "ein vorläufiges Aus" für mögliche Anleihenkäufe", sagte der Ökonom. "Ich denke nicht, dass die EZB ein Programm umsetzen kann, wenn zugleich ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof offen ist.“

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts schürt aus Fratzschers Sicht Sorgen, daß die beruhigende Wirkung bald verpufft.

Was wir hier erleben, ist ein Vorgang von rechtspolitischer Dimension und für die noch längst nicht ausgestandene Euro-Krise von großer Bedeutung. Die Stellungnahme der Verfassungsrichter läßt nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig:

Der OMT-Beschluss dürfte nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein.“

Es wird spannend.

Spannend wird es vor allem für diejenigen, die ihr gesamtes Vermögen meinen, in Deutschland bzw. Europa halten zu müssen.

Vermögen halten in verschiedenen Regionen der Welt und nicht zuletzt auch teilweise außerhalb des Bankensystems ist sehr geeignet zum Spannungsabbau.

Offshore gehen, ist das nicht zumindest „unmoralisch“?

Wie handelt doch gleich die EZB?

Legal – illegal – scheißegal !

Trotzdem gestalten wir das völlig legal.

Wir haben schließlich eine andere Ethik als Mario Draghi und die EZB und unsere ganzen scheinheiligen Politiker, die sich nun wieder von unseren obersten Verfassungshütern haben sagen lassen müssen, daß sie schon wieder unsere Verfassung gebrochen haben  – und diese weiter brechen werden.

 

Wer ist hier unmoralisch?

false Kontaktaufnahme mit der Internetkanzlei