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Änderung der Statuten

Normalerweise ist es Teil der Befugnis des Stiftungsrates, Statutenänderungen zu beschließen.

Die Änderungsurkunde muß vom Resident Agent dem Public Registry eingereicht werden, um Gültigkeit zu erlangen.

Die Änderung des nicht registrierungspflichtigen Reglements bedarf selbstverständlich auch keiner Registrierung.

Der Stifter hat die Möglichkeit, derartige Beschlüsse zu erschweren, indem er ein

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Buchführung

Falls die Statuten oder By-laws keine Bestimmungen bezüglich Buchhaltung und Revision enthalten, ist der Stiftungsrat als oberstes Exekutivorgan

einmal jährlich

zur Rechenschaft gegenüber den Begünstigten verpflichtet – und, falls er existiert, auch gegenüber dem Protector.

Eine Revisionsstelle ist kein obligatorisches Organ der panamaischen Stiftung. Sie kann in Reglement oder

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