Buchführung

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Falls die Statuten oder By-laws keine Bestimmungen bezüglich Buchhaltung und Revision enthalten, ist der Stiftungsrat als oberstes Exekutivorgan

einmal jährlich

zur Rechenschaft gegenüber den Begünstigten verpflichtet – und, falls er existiert, auch gegenüber dem Protector.

Eine Revisionsstelle ist kein obligatorisches Organ der panamaischen Stiftung. Sie kann in Reglement oder Statuten nach Belieben gleichwohl eingesetzt und ausgestaltet werden.