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Auslandsimmobilie und Erbschaftsteuer

Überraschende Beispiele:

  • Wer ein Grundstück in Frankreich mittels eines gültigen deutschen Testaments seinem Ehepartner vererben will, kann damit nicht verhindern, daß nach französischem Erbrecht gleichwohl die Kinder des Erblassers neue Eigentümer werden; Abhilfe schaffen kann insoweit zwischen deutschen Eheleuten eine Vereinbarung einer Gütergemeinschaft nach französischem Recht, bezogen nur auf

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