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Zollfreizonen

First, the Multi-Fibre Agreement of international textile quotas expired at the beginning of the year, exposing the industry to the full force of cheaper labour competition from Asian countries such as China.

Second, the industry continued to suffer a long-running secular trend. To maintain the business of US fashion manufacturers,

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Selbst vorsorgen

Das wird in der jüngeren Generation auch so verstanden:

Walter Riester führte  die nach ihm benannte private Zusatzvorsorge ein, staatlich gefördert. Sie soll helfen, die Alterversorgungslücke der Zukunft zu schließen.

Die Beiträge für einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag werden in der Ansparphase mit der staatlichen Altersvorsorgezulage gefördert. Außerdem konnte ein steuerlicher

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Auslandsimmobilie und Erbschaftsteuer

Überraschende Beispiele:

  • Wer ein Grundstück in Frankreich mittels eines gültigen deutschen Testaments seinem Ehepartner vererben will, kann damit nicht verhindern, daß nach französischem Erbrecht gleichwohl die Kinder des Erblassers neue Eigentümer werden; Abhilfe schaffen kann insoweit zwischen deutschen Eheleuten eine Vereinbarung einer Gütergemeinschaft nach französischem Recht, bezogen nur auf

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Tourismus

Even President Leonel Fernández likes to compare the potential of the Samaná area in the north-east with that of Monte Carlo.

It is easy to understand the emphasis. Over the past 25 years the industry has grown apace. Tourist arrivals have soared since charter flights brought long-haul package holidaymakers from

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Ausgangslage

Auf dem Gipfel

Derzeit geht es deutschen Senioren so gut wie noch nie in der Geschichte. Die meisten Männer im alten Bundesgebiet erzielen gegenwärtig eine monatliche Rente von 1.200 Euro und mehr. Die Mehrheit der Männer Ostdeutschlands hat im Laufe ihres Berufslebens immerhin Ansprüche von 1.000 Euro pro Monat

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Alte Erbschaftsteuer

Die schlichten Fakten:

Nach dem Steuer-Euroglättungsgsetz – StEuglG – wurde § 16 Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz – ErbStG – dahingehend abgeändert, daß sich dem Finanzamt gegenüber im Fall einer Erbschaft (natürlich auch im Schenkungsfall etc.) folgende

Steuerfreibeträge

ergeben:

  • Ehegatte: Euro 307.000,00
  • Kinder und Enkel (verstorbener Kinder) gem. Steuerklassen I Nr. 2: Euro

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