Software von Maik

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Maik wohnt in Dresden. Er verkauft Software.

Diese wird zumeist von deutschen Firmen und Privatkunden genutzt. Die Software dient zur Steigerung der Produktivität.

In Maiks deutscher Firma befindet sich somit viel intellektuelles Eigentum mit vielen werthaltigen Webseiten, Warenzeichen (Trademarks) und dem Wert der Software selbst.

Maiks Geschäft kommt auf einen Jahresumsatz von etwa € 3.000.0000 im Jahr. Die Geschäftskosten fressen davon 30% weg. Der Gewinn beläuft sich demnach auf € 2.100.000.

Allgemeine Unkosten sind gering, sein Personal besteht aus einem Assistenten und zwei Softwareentwicklern, die auch bei der Verwaltung helfen. Maik hat ein kleines Büro in Hellerau, Weisser Hirsch war zu teuer.

Maik lebt gern in Dresden, er reist nicht viel, wenn überhaupt.

Maik ist somit geschäftlich wie privat sehr heimatverbunden.

Die deutsche Besteuerung trifft ihn voll, und es sieht so aus, dass er kaum Möglichkeiten hat, die Vorteile von Offshorestrukturen zu nutzen.

Was aber ist mit der Intellectual Property (IP)?

Wie oben ausgeführt:

In Maiks Firma befindet sich viel intellektuelles Eigentum mit vielen werthaltigen Webseiten, Warenzeichen (Trademarks) und dem Wert der Software selbst.

  • Er könnte sein geistiges Eigentum (IP) offshore transferieren, nach Belize oder Panama, natürlich auch nach Anguilla.
  • Dann könnte er die IP zurückleasen von seiner in Dresden registrierten Gesellschaft.

Das wird von vielen grossen internationalen Konzernen so gemacht. Der Weg steht aber auch kleineren Unternehmen offen.

Wir gehen einmal davon aus, dass für das IP Leasingkosten von € 1.000.000 als angemessen angenommen werden können. Schliesslich erschöpft sich das Intellektuelle Eigentum nicht in einem Wissen über die Zubereitung einer besonderen Curry-Wurst-Sauce!

  1. Maik begründet also offshore die entsprechende Kapitalgesellschaft.
  2. Er überträgt das gesamte Intellektuelle Eigentum  offshore dorthin.
  3. Danach wird der Leasingvertrag der deutschen Gesellschaft mit der Gesellschaft offshore in Anguilla abgeschlossen über den Betrag von € 1.000.000 jährlich.

Der Leasingbetrag von € 1.000.000 verringert die steuerliche Belastung in Deutschland ungemein.

  • Statt € 2.100.000 sind nur noch zu versteuern € 1.100.000.

In Anguilla fallen auf die € 1.000.000 keinerlei Steuern an.

Vielleicht wohnt Maik bald in Weisser Hirsch und blickt auf Elbflorenz hinunter.