Neue Stasi – das Finanzamt

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  • Ein Durchschnittsverdiener musste in Deutschland 2022 beinahe jeden zweiten Euro seines Einkommens dafür aufwenden, seine Steuern zu zahlen und seine Beiträge für die Sozialversicherungen zu begleichen. Das ergibt sich aus den neuesten Zahlen der Industrieländerorganisation OECD.

  • Im Schnitt kassierte der deutsche Staat bei einem Doppelverdiener-Paar mit Kindern im vergangenen Jahr 40,8% der Bezüge in Form von Steuern und Abgaben.

  • Die Menschen in Deutschland ächzen unter hohen Abgaben, dem deutschen Staat aber geht es glänzend. Für das laufende Jahr 2023 erwarten Bund, Länder und Gemeinden Steuereinnahmen von 921 Milliarden Euro. Das gab es noch nie zuvor in Deutschland. Tendenz: steigend. Spätestens 2025 könnte erstmals die Billionengrenze bei den Einnahmen überschritten werden, teilte das Finanzministerium im Mai 2023 mit.

Das reicht diesem Staat aber nicht. Mit Stasi-Methoden versucht der Fiskus, auch noch den letzten Groschen aus dem Geldbeutel seiner Untertanen zu entnehmen.

Das Bankgeheimnis ist in Deutschland zugunsten des Finanzamtes beseitigt.

Dieses Bankgeheimnis gehört zu den wichtigsten Elementen zum Schutz der Privatsphäre der Bürger. Doch einige Behörden – allen voran die Finanzämter – dürfen es aushebeln. Und das tun sie immer öfter. Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) weist darauf hin, dass die

Zahl der Kontoabfragen seit 2010 um das 24-Fache gestiegen

ist.

Rund 1,42 Millionen Mal schnüffelten Beamte 2022 in den Finanzen der Bürger. In jedem fünften Fall wurden die Daten ans Finanzamt geliefert.

Sofern es für die Ermittlungen nicht hinderlich ist, muss der Steuerpflichtige hinterher über den Datenabruf informiert werden; komischerweise ist das im Regelfall immer „hinderlich“.

In anderen Fällen bekommen die Bürger jedoch von vornherein nichts davon mit, wo die Finanzbeamten schnüffeln, um sog. „Steuerhinterzieher“ aufzuspüren.

Es ist ein ausgeklügeltes System eines Staates, der behauptet, „Rechtsstaat“ zu sein.

Die Arbeit der Schnüffler lohnt sich auch bei Privatpersonen für den Fiskus. Im Jahr 2021 flossen nach ihren Ermittlungen 354 Millionen Euro zusätzlich an Einkommensteuer in den Staatssäckel.

Steuerhinterziehung: Steuererklärung wird mit Kontrollmaterial abgeglichen

Um Steuerhinterzieher aufzuspüren, läuft jede Steuererklärung durch das elektronische Risikomanagementsystem. „Streaming“ nennen das die Finanzbeamten. Eine spezielle Software gleicht die Erklärung mit vorliegendem Kontrollmaterial ab und evaluiert sie.

Steuerpflichtige haben so gut wie keine Chance, vollständig herauszufinden, was das Finanzamt alles über sie weiß.

Die Steuer-Stasi hat zehn Möglichkeiten, an Informationen zu kommen:

1. Sozialversicherungsangaben

Bei Angestellten meldet der Arbeitgeber Gehalt und Sozialversicherungsbeiträge direkt ans Finanzamt. Falschangaben in der Steuererklärung dazu fallen daher sofort auf.

Auch das Kurzarbeiter-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld wird übermittelt. Wer solche Lohnersatzleistungen erhält, muss eine Steuererklärung abgeben. Säumige werden zwar oft nicht gleich entdeckt,

„aber spätestens, wenn der oder die Steuerpflichtige eine Erklärung einreicht – das kann auch Jahre später sein –, schlägt unser System an“,

berichtet Thomas Eigenthaler, ehemaliger Chef der Deutschen Steuergewerkschaft und viele Jahre Vorsteher des Finanzamts III in Stuttgart.

Über die Höhe der gesetzlichen und privaten Rente oder die geleisteten Beiträge in Riester- oder Rürup-Rentenverträge weiß der Fiskus ebenfalls Bescheid. Diese Summen sollten Steuerpflichtige also keinesfalls höher oder falsch angeben, um Steuern zu sparen. Auch wenn Fehler ohne Absicht passieren, muss mit einem Verfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung gerechnet werden.

Abfindungen und selbstständige Nebeneinkünfte hingegen werden nicht ans Finanzamt gemeldet. Diese muss der Steuerpflichtige selbst angeben. Aber dies kann das Finanzamt im Rahmen von Betriebsprüfungen erfahren.

2. Betriebsprüfung

In regelmäßigen Abständen durchleuchten Betriebsprüfer die Bücher und Konten eines Unternehmens in Deutschland. Das betrifft Löhne, aber auch die Einnahmen und Ausgaben. Dabei können die Betriebsprüfer zu bestimmten Posten dem Finanzamt des Zahlungsempfängers eine Kontrollmitteilung schicken. Daraufhin prüft das Amt des Empfängers, ob sich die Ausgaben des Unternehmens beim Empfänger spiegelbildlich als Einnahmen wiederfinden.

Zusätzlich werden die Unternehmensbücher mittels sog. „Verprobung“ auf Plausibilität geprüft:

Dabei werden die Betriebskennzahlen intern mit den Vorjahren verglichen und anschließend extern mit dem Branchendurchschnitt. Beispiel: Wenn eine Pizzeria eine Fülle an Mehl, Tomatensauce und Käse einkauft, aber nur sehr wenige Pizzen verkauft, fällt das den Finanzbeamten auf.

Kassen- und Fahrtenbücher, aber auch Spesenabrechnungen analysiert das Finanzamt immer, weil in diesen Bereichen häufiger Manipulationen auftreten.

3. Hinweisgeber – der Stasi-Denunziant

Viele große Fälle von Steuerbetrug sind in der Vergangenheit durch anonyme Hinweisgeber aufgedeckt worden. Auf analogem Wege können Whistleblower bei allen Finanzverwaltungen der Länder Verdachtsfälle melden. In Baden-Württemberg gibt es seit 2021 ein digitales Hinweisgeberportal für Steuerbetrug. Andere Länder planen ähnliche Portale. Erich Mielke hätte beim Finanzamt eine große Karriere starten können

4. Notare

Eine wichtige Informationsquelle für das Finanzamt sind die Notare. Diese sind verpflichtet, der Behörde alle Immobiliengeschäfte sowie die daran beteiligten Personen mitzuteilen. Dabei geht es um Einkommen-, Erbschaft- oder Grunderwerbsteuer.

5. Bankdaten

Bevor Steuerbehörden eine Kontoabfrage machen, muss immer ein Anlass vorliegen. Das kann ein anonymer Hinweis, aber auch eine Auffälligkeit in der Steuererklärung sein oder die Behauptung, die Person könne keine Steuern zahlen, weil sie nicht genügend Geld habe. Wenn ein Anlass benötigt wird, schafft man einen.

Im ersten Schritt machen die Finanzbeamten einen Stammdatenabruf, bei dem sie nur die Orte der Konten und Depots erfahren. Anschließend wenden sich die Beamten an die einzelnen Geldhäuser und erfragen den Kontostand. Wenn sich dieser nicht mit den beim Finanzamt angegebenen Einkünften erklären lässt, kommt es zu weiteren Nachfragen.

6. Tod und Erben

Was weitgehend unbekannt ist: Mit dem Tod einer Person erlischt das Bankgeheimnis. Dann sind Banken ausdrücklich verpflichtet, eine Kontrollmitteilung über den Kontostand an das Finanzamt zu senden. So kann beispielsweise herauskommen, dass die verstorbene Rentnerin eigentlich schon vor mehreren Jahren aufgrund von Rentenerhöhungen steuerpflichtig geworden ist, aber nie eine Steuererklärung abgegeben hatte.

In anderen Fällen taucht unversteuertes Geld im Ausland auf, wenn alles nur nachlässig strukturiert worden ist. Das kann für die hinterbliebenen Erben teuer werden. Steuerschulden zählen zu den Verbindlichkeiten, die am Nachlass festkleben und von den Erben zu begleichen sind. Vertuschen Erben eine Steuerhinterziehung, können sie strafrechtlich belangt werden.

7. Automatischer Konteninformationsaustausch

Auch im Ausland kann immer schwieriger Geld vor dem Fiskus geschützt werden. Früher kauften einzelne Bundesländer oder auch der Bund Daten-CDs mit Informationen zu Schwarzgeldkonten. Inzwischen ist dies immer seltener notwendig, denn Deutschland hat mit einer wachsenden Zahl an Ländern einen automatischen Konteninformationsaustausch – den CRS.

8. Plattformmeldesystem

Einen automatischen Datenaustausch gibt es außerdem noch mit Ebay, Airbnb, Vinted und Viagogo. Die Anbieter melden einmal jährlich Transaktionsdaten an die Steuerbehörden. Wer über diese Plattformen Gewinne erzielt, muss diese in seiner Steuererklärung angeben.

9. Sammelauskunftsersuchen

Gibt es keinen automatischen Datenaustausch, können die Finanzbehörden auch ein Sammelauskunftsersuchen an ein Unternehmen richten. Zuletzt hat Nordrhein-Westfalen bei der Kryptobörse Bitcoin.de dergestalt Transaktionsdaten von rund 4000 Bitcoin-Tradern erhalten und prüft derzeit, ob diese ihre Einkünfte aus Kryptogeschäften korrekt versteuert haben.

10. Eigene Recherchen zu möglicher Steuerhinterziehung

Schließlich achtet die Finanzamt-Stasi auch auf Anzeigen, in denen beispielsweise „diskrete“ Handwerkerleistungen beworben werden, oder durchstöbern Handelsplattformen im Internet nach Verkäufen im gewerblichen Umfang.

Steffi Graf warb einst für bestimmte Dinge in einer Frauenzeitschrift, aber die Einnahmen daraus hatte sie nicht deklariert.

  • Kann man sich gegen all das schützen?
  • Wenn man wirklich will, dann ja!

Die Königswege

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