Neue Anti-Geldwäsche-Behörde

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EU-Initiative für neue Anti-Geldwäsche-Behörde

In Sachen “Geldwäsche-Verdachtsanzeigen” sind zur Meldung verpflichtet nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG):

  • Banken,
  • Finanzdienstleister,
  • Rechtsanwälte,
  • Notare,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Steuerberater,
  • Spielbanken,
  • Glücksspielanbieter,
  • Güterhändler,
  • Immobilienmakler
  • und weitere Personen, die „gewerblich mit hochwertigen Gütern handeln“…

…zu Letzteren zählen beispielsweise Auto- und Bootshändler.

Sie alle müssen „Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ ergreifen,

„sobald Bartransaktionen im Wert von 10 000 Euro oder mehr vorgenommen werden“,

wie es im Gesetz heißt. Unabhängig von der konkreten Transaktionshöhe gelten die „allgemeinen Sorgfaltspflichten“, wenn ein Händler einen Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hegt.

Diese zur Anzeige verpflichteten Personen bzw. Institutionen dürfen ihren Kunden nicht einmal mitteilen, dass sie eine Verdachtsanzeige abgesandt haben.

Die zuständigen Behörden waren aber im Jahr 2019 gar nicht in der Lage, diese Denunziationsflut zu bewältigen. Von den knapp 120.000 Verdachtsmeldungen sind deshalb 99% eingestellt worden. Das soll sich jetzt ändern.

Am 20. Juli 2021 legte die EU-Kommission ein umfassendes Gesetzespaket vor, um Geldwäsche zu bekämpfen. Den finanziellen Schaden schätzt die EU auf 1% der jährlichen europäischen Wirtschaftsleistung – das sind etwa Euro 140 Milliarden auf europäischer Ebene. Vergleicht man das mit dem Schaden, die die Seuchen-Lockdowns in Europa angerichtet haben, wird klar, dass “mit Kanonen auf Spatzen geschossen” wird. Welche Kosten der bürokratische Aufwand verursacht, kann man nur erahnen.

Der Bundesrechnungshof assistiert bei dem bürokratischen Irrsinn auch noch:

„Es gibt keine wirksame Geldwäscheaufsicht“,

konstatierten die Prüfer im Hinblick nur auf Deutschland. Außerhalb des Finanzsektors, also bei Immobiliengeschäften, im Autohandel und dem Kunstmarkt, gebe es besonders große Defizite. Die Bundesregierung rechnet mit einem Volumen von “bis zu” Euro 30 Milliarden, die jährlich in diesen Bereichen gewaschen werden.

Kernstück der EU-Initiative ist die neue Anti-Geldwäsche-Behörde, in Brüssel bekannt als “Anti-Money Laundering Authority”, kurz Amla.

„Ihr Ziel ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Union, indem sie zu einer verstärkten Aufsicht und einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen FIUs und Aufsichtsbehörden beiträgt“,

heißt es in dem Gesetzesentwurf. Die Amla soll dabei auch als Kontrolleur der Kontrolleure agieren und sicherstellen,

„dass alle Finanzaufsichtsbehörden über angemessene Ressourcen und Befugnisse verfügen“.

Die entsprechenden Regelungen werden erst im Gesetzgebungsverfahren festgezurrt, das nach der Sommerpause zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und EU-Parlament beginnt.

Der typische EU-Bürokratieirrsinn wird einmal mehr auf die Spitze getrieben werden.

Als die Polizei im Sommer 2020 massiv gegen arabischstämmige Clans in Berlin vorging, beschlagnahmten die Behörden anschließend 77 Häuser und Grundstücke. Clankriminalität und der Fall “Wirecard” müssen herhalten, um in der Öffentlichkeit Zustimmung zu dem Bürokratieirrsinn herzustellen.

Experten schätzen, dass Euro 50 bis 100 Milliarden aus dunklen Kanälen jährlich an der Steuer vorbeifließen. Die Breite dieser Schätzungen deutet nicht gerade auf wenigstens einigermassen gesicherte Erkenntnisse hin.

Man räumt schliesslich ein, dass das meiste davon gar nicht aus Kreisen der organisierten Kriminalität stammt, sondern von sog. “Steuerhinterziehern”.

Bei der Horrorbesteuerung in Deutschland darf sich jedoch niemand wundern, dass derjenige, der wirtschaftlich überleben und konkurrenzfähig sein will, sich nach Möglichkeiten der Steueroptimierung umschaut.

Diese Steueroptimierung wollen die Hochsteuerländer verhindern und schaffen im Stil autoritärer Staaten neue Straftatbestände. Wirtschaftliche Gestaltungsfreiheit wird kriminalisiert und zum “Geldwäscheverbrechen” gepimpt. Natürlich können internationale Fachjuristen noch immer alles korrekt für ihre Mandanten gestalten, wenn sie ihren Kanzleisitz nicht in der EU – insbesondere nicht in Deutschland – haben. Abgegriffen werden von der Strafverfolgung nur noch diejenigen, die mit Billiglösungen versuchen, dem Besteuerungswahnsinn zu entkommen. Die Billigheimer sind im Ergebnis auch die Zielgruppe dieser neuen “Steuerhinterziehungskampagne”.

Weil man weiss, dass man staatlicherseits gegen intelligente Gestaltungen nicht wirklich ankämpfen kann, versucht man es jetzt mit der sog. “Internationalen Steuerreform”. Geplant ist, dass Grossunternehmen mit einem Jahresumsatz von über Euro 750 Millionen – aus welchen Ländern auch immer – künftig mindestens 15% an Gewinnsteuern bezahlen sollen. Wer sich erst einmal auf einen Mindestsatz geeinigt hat, kann diesen Satz später unkompliziert weiter erhöhen. Der Damm wäre insoweit gebrochen. Der zwischenstaatliche Wettbewerb um attraktive Standortbedingungen würde eingeschränkt. An die Stelle einer Vielzahl konkurrierender Leistungspakete träte ein globaler Einheitsbrei.

Die Ausschaltung des internationalen Wettbewerbs basiert stets auf demselben Grundlagenirrtum. Man erliegt der Idee, ein globales Steuerungsgremium könne dank überlegenem Wissen einen optimalen Plan für alle ausarbeiten. Doch Technokraten sind auch nur aus Fleisch und Blut, sie haben keine Kristallkugel. Statt auf einen Einheitsplan mit unsicherem Erfolg setzt man daher besser auf eine Vielzahl dezentraler Lösungen, die den lokalen Bedürfnissen gerecht werden.

Das tun wir. In Panama wissen wir schon heute, wie wir damit umzugehen haben werden. Einzelheiten HIER.

Auch Bitcoin & Co. will man stärker kontrollieren, “regulieren” wie man das verfremdend nennt.

Im “Crypto Crime Report” von “Chainanalyses” vom Sommer 2021 wird ausgeführt, dass von den knapp drei Billionen US-Dollar, die im Jahr 2020 in Kryptowährungen – weltweit! – bewegt worden sind, lächliche 10 Milliarden Dollar illegalen Zwecken zuzuordnen seien. Nicht mehr als 0,34% aller Krypto-Transaktionen stehen unter Geldwäscheverdacht. Zum Vergleich: oben haben wir die Schätzung der Bundesregierung wiedergegeben, die behauptet, allein in Deutschland würden nur bei bei Immobiliengeschäften, im Autohandel und dem Kunstmarkt allein bis zu Euro 30 Milliarden “gewaschen”.

Noch in diesem Jahr 2021 soll eine Auskunftspflicht für Kryptotransaktionen greifen. Das geht aber nur bei den Kryptofinanzdienstleister, die sich diesen Jurisdiktionen unterwerfen.

Man muss seine Kryptotransaktionen nicht bei in unseren Überwachungsstaaten “regulierten” Kryptofinanzdienstleistern abwickeln. Man kann so die Herrschaften einfach ins Leere laufen lassen.

Es wird immer deutlicher:

Im Ergebnis geht es um die weitgehend lückenlose Kontrolle des Souveräns, des Staatsbürgers.

Wer sich nicht unterjochen lassen will, dem bieten wir Lösungen an.

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