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Neue Anti-Geldwäsche-Behörde

EU-Initiative für neue Anti-Geldwäsche-Behörde

In Sachen “Geldwäsche-Verdachtsanzeigen” sind zur Meldung verpflichtet nach dem deutschen Geldwäschegesetz (GwG):

  • Banken,
  • Finanzdienstleister,
  • Rechtsanwälte,
  • Notare,
  • Wirtschaftsprüfer,
  • Steuerberater,
  • Spielbanken,
  • Glücksspielanbieter,
  • Güterhändler,
  • Immobilienmakler
  • und weitere Personen, die „gewerblich mit hochwertigen Gütern handeln“…

…zu Letzteren zählen beispielsweise Auto- und Bootshändler.

Sie alle müssen „Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ ergreifen,

„sobald Bartransaktionen im Wert von 10 000 Euro oder mehr

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