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…der große Bruder hört mit – vielleicht

Anwaltliche Tätigkeit, der Austausch mit dem Mandanten, das hat etwas zu tun mit Vertraulichkeit.
Weil wir diese gewahrt wissen wollen, bevorzugen wir in jedem Fall – mit Ausnahme des persönlichen Besuchs bei uns – den Informationsaustausch mittels sicher verschlüsselter E-Mail. Wir empfehlen die Nutzung von Hushmail, über unsere Seite können Sie sich dort eine kostenfreie Mail einrichten, diese reicht zumindest für die Korrespondenz mit uns.

Übertreiben wir mit unseren Bedenken?

Am 2. März 2006 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden zur Frage, wie sicher Computerdaten sind, insbesondere auf dem Computer gespeicherte sog. E-Mail-Verbindungsdaten. Diese unterliegen  nicht mehr dem Fernmeldegeheimnis, sobald sie beim Empfänger eingegangen sind und der Übertragungsvorgang beendet ist. Letztlich erleichtert das Urteil den Fahndern den Zugriff auf Handy- und Computerdaten, die nun nur noch durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt sind. Damit reicht den Fahndern schon ein Verdacht auf leichtere Straftaten, um die Beschlagnahmung entsprechender Daten zu veranlassen (Urteil des Zweiten Senats vom 2. März 2006 – 2 BvR 2099/04 –) . Die Internetkanzlei GmbH verwendet seit langem nur verschlüsselte E-Mail, die extern gelagert wird – in Anguilla. Das kann jeder ebenso tun, das sollte jeder tun. Denn es wird nicht besser werden in Deutschland und der EU.

Im Bundesgesetzblatt vom 28.01.2002

war die seither geltende neue Telekommunikations-Überwachungsverordnung verkündet worden.

Seither dürfen die Sicherheitsbehörden

Mobiltelefone, SMS-Nachrichten, Faxe und E-Mails

abhören bzw. mitlesen.

Es handele sich um ein "unverzichtbares Instrument der Verbrechensbekämpfung". Die Abhörung kann nach den Bestimmungen der Strafprozeßordnung, des Artikel-10-Gesetzes und des Außenwirtschaftsgesetzes bei Verdacht "schwerer Straftaten" angeordnet werden. Wie schnell bei den Ermittlungen von einer "schweren Straftat" ausgegangen wird, haben wir auf unserer Seite "Wir über uns" wie insbesondere "Rechtsanwälte im Exil"dargestellt. Es herrschen nahezu blankovollmachtsartige Befugnisse zugunsten staatlicher Behörden. Die Personen, die von Finanzbeamten, Kriminalpolizisten oder Staatsanwälten "herausgepickt" werden, können sich gegen Willküraktionen nur noch schwer wehren. Eine neue Verordnung erlaubt es dem Staat, den E-Mail-Verkehr besser zu überwachen. Ab dem 1. Januar 2005 haben Kommunikationsanbieter die für staatliches Lauschen erforderliche Technik einzurichten – auf eigene Kosten. Seit Anfang 2002 beschreibt die TKÜV im Detail, wie Anbieter den staatlichen Lauschern zur Seiten stehen müssen. Eine Übergangsfrist gewährte einen Aufschub, doch damit ist zum 1. Januar 2005 Schluß. Provider stöhnen wegen der Kosten, Datenschützer befürchten mehr Überwachungen, und der Bürger sieht sich einer vereinfachten Überwachung ausgesetzt. Nur die staatlichen Lauscher freuen sich einmal mehr. Zum 1. Januar öffnet für sie der kostenlose Selbstbedienungsladen.

Das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 GG) wird in seinem Wesensgehalt untergraben. Uns Rechtsanwälten – jedenfalls uns kritischen – sträuben sich alle Nackenhaare; insbesondere bei der Vorstellung, daß eine vertrauliche Information, die wir Ihnen persönlich zukommen lassen wollen, evtl. Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt eher vorliegt als Ihnen selbst. Mißtrauen gegen zuviel Macht in Händen der staatlichen Obrigkeit ist die Basis jeder liberalen Weltanschauung, denn alles was möglich ist, geschieht auch irgendwann. Am 02. September 2003 schrieb der Spiegel: "Nach den Anschlägen des 11. September sind die Möglichkeiten zur Überwachung der Bevölkerung immer weiter ausgebaut worden. Die Sicherheitsdienste können personenbezogene Informationen bei Banken, Fluggesellschaften und Telekommunikationsunternehmen einholen. Alle Parteien bilden eine große Koalition bei der Einschränkung bürgerlicher Rechte."

SPIEGEL v. 16. April 2004 (Auszug):

Lauschangriff auf E-Mails

"..Auffälligster Umstand des staatlichen Lauschens ist die fortlaufend ansteigende Zahl der Überwachungen. Von 1991 bis 2001 stieg die Anzahl der richterlichen Anordnungen um knapp 800 Prozent…Gerichtliche Anordnungen genügen häufig den Standards nicht, wie die Autoren einer Studie der Uni Bielefeld herausfanden. "In der Mehrzahl der Fälle" unterlässt der Ermittlungsrichter eine ordnungsgemäße Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Überwachung – Stichwort Blankounterschrift. Besonders hemmungslos vollzieht sich nun der Zugriff auf E-Mails. Die besonderen Hürden zur Kommunikations-Überwachung nach Paragraph 100a StPO werden teilweise umgangen, indem E-Mails zum Objekt einer einfachen Beschlagnahme nach Paragraph 94 StPO werden: Deliktskatalog ade. Begründung einiger Gerichte: Die in der Mailbox auf ihren Abruf wartende Nachricht "ruhe" dort und unterliege deshalb nicht dem Fernmeldegeheimnis, bis sie weitertransportiert werde. Das ist eine willkürliche Einschränkung der Grundrechte. Wohl niemand käme auf die Idee, einem Brief das Briefgeheimnis absprechen zu wollen, nur weil er gerade in der Verteilstelle "ruht".

Lösung Kryptografie?

Doch andererseits gewährt die E-Mail dem Nutzer auch besonders einfache Möglichkeiten, den Inhalt vor jeglichen neugierigen Blicken zu schützen: mit Kryptografie. Die Ende der neunziger Jahre im Rahmen der Kryptodebatte diskutierten Verbotsmodelle erwiesen sich als nicht praktikabel. Kryptografie ist zusammen mit der artverwandten Signaturtechnik für den E-Commerce unumgänglich. Und die Möglichkeit, verschlüsselte Botschaften per Steganografie auch noch zu verstecken, etwa als Rauschen in Digitalfotos, macht ein Verbot der Verschlüsselung ohnehin kaum kontrollierbar. Verschlüsselungsprogramme wie PGP bleiben wohl auf lange Zeit hin ein legales Mittel, den Inhalt der Kommunikation vertraulich zu halten. …"

Soweit der SPIEGEL.

Wir leiden leider nicht unter Verfolgungswahn.

Bei Ihrem Hausanwalt wollen Sie auch nicht, daß die Tür zwischen Besprechungszimmer und Warteraum offen steht. Darum geht es uns.