Gemeinsames Unions-Konzept

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Die Eckpunkte

  • Wegfall zahlreicher Steuervergünstigungen;
  • Grundfreibetrag 8.000 Euro pro Person;
  • sofortige Absenkung der Spitzen- bzw. Eingangssteuersätze von jetzt 45 und 16 Prozent auf 36 und 12 Prozent;
  • Spitzensteuersatz ab 45. 000 Euro;
  • Steuerlast damit sofort gesenkt um 10,7 Mrd. Euro;
  • Ersetzung des linear-progressiven Tarifs durch ein Stufenmodell in einer zweiten Stufe ein Jahr nach Regierungsübernahme, Anzahl der Stufen bislang unbekannt (das ginge einher mit der Streichung nahezu aller Steuervergünstigungen);
  • Pendlerpauschale gekürzt von derzeit 30 auf 25 Cent pro Kilometer und auf 50 Kilometer pro Tag beschränkt;
  • pauschaler Arbeitnehmerfreibetrag von 840 Euro pro Monat;
  • andere Steuervergünstigungen (Sparerfreibetrag) werden im Wesentlichen abgeschafft;
  • Abschaffung der steuerfreien Sonn- und Feiertagszuschläge nach 6 Jahren;
  • Personen- und Kapitalgesellschaften dürfen bei Unternehmensbesteuerung wählen, ob sie Einkommen- oder Körperschaftsteuer zahlen wollen;
  • Körperschaftsteuer soll – unter Einschluss eines kommunalen Steueranteils – auf 36 Prozent steigen;
  • dafür Wegfall der Gewerbesteuer;
  • Kommunen bekommen einen höheren Anteil an Umsatz-, Einkommen- oder Körperschaftsteuer;
  • Kapitalertragsbesteuerung bleibt unerwähnt.