EuGH: Bankguthaben kann enteignet werden

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden:

Bankguthaben sind in Europa nicht vom Grundrechtsschutz des Eigentums gedeckt, wenn es um die Rettung von Banken geht. Das individuelle Grundrecht ist im Zweifel minderwertig.

Worum ging es? – Was war der Anlass des Urteils?

Als der Bankensektor in Zypern 2013 in die Krise geriet, vereinbarte die sog. Troika mit Zyperns Regierung Rettungsmassnahmen. Damit die Gelder des Euro-Rettungsschirms ESM fließen konnten, erklärte sich Zypern bereit, zur Rettung seiner Banken Einlagen von Bankkunden ab 100.000 Euro heranzuziehen.
Mehrere Kläger aus Zypern waren gegen die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB) vor Gericht gezogen. Unter anderem forderten sie Schadenersatz.

Nun hat der EuGH am 20. September 2016 entschieden. Und die Dumpfbacken der sog. “Eliten” feiern das Urteil des EuGH auch noch.

Grund des aufgesetzen Jubels:

Die Richter erklären es für prinzipiell möglich, EU-Kommission oder EZB auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren Entscheidungen Grundrechte verletzen.

“Das ist ein Durchbruch für den Grundrechtsschutz”,

sagt der Grünen-Europapolitiker Sven Giegold.

Ein Bremer Rechtswissenschaftler (schon einmal was von einem Andreas Fischer-Lescano gehört? – Wir nicht!) tönt von einem “historischen Urteil”.

“EU-Bürger können künftig gegen Sparmaßnahmen klagen”,

titelte der “Spiegel” am 20. September

Tatsächlich sind die Kläger aus Zypern aber mit ihren Beschwerden um die Bankenrettung in der Euro-Krise vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert.

Die Kommission habe mit ihrem Vorgehen

im Sinne des Gemeinwohls der EU

gehandelt, hatte der EuGH am 20. September in Luxemburg entschieden. Es sei um die Stabilität des Bankensystems im Euro-Raum gegangen.

Die Richter argumentierten im Stile von “Radio Eriwan”, dass Schadenersatzforderungen gegen EU-Kommission oder EZB

im Prinzip möglich

wären, wenn sich die Behörden falsch verhalten hätten. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Die EU-Kommission hätte zutreffend

die Bankenstabilität als das höhere Gut

eingestuft zulasten des Grundrechtsschutzes des Eigentums in Form einer Bankeinlage in Europa.

Es wäre seinerzeit darum gegangen, die

“Stabilität des Bankensystems des Euro Währungsgebiets insgesamt sicherzustellen”,

so die Richter. Und weiter argumentiert der EuGH:

“Unter Berücksichtigung dieses Ziels und der Art der geprüften Maßnahmen und in Anbetracht der den Einlegern bei den beiden betroffenen Banken im Fall von deren Zahlungsunfähigkeit unmittelbar drohenden Gefahr finanzieller Verluste stellen diese Maßnahmen keinen unverhältnismäßigen und nicht tragbaren Eingriff dar, der das durch Art. 17 Abs. 1 der Charta gewährleistete Eigentumsrecht der Einleger in seinem Wesensgehalt antastet. Sie können daher nicht als ungerechtfertigte Beschränkungen dieses Rechts angesehen werden. Die Kommission hat demnach nicht zu einer Verletzung des Eigentumsrechts der Personen, die die Klagen erhoben haben, beigetragen.”

Das Grundrecht auf Eigentum von Bankeinlagen ist in Europa nicht mehr viel wert.

Besonders wenig ist es wert, wenn es sich um Geld bei einer Bank in Europa handelt ab € 100.000, egal ob in Griechenland, Italien oder bei der Deutschen Bank oder der Commerzbank.

Dem EuGH gebührt das Verdienst, den Bürgern klar gemacht zu haben, dass aus reinen Sicherheitserwägungen zumindest ein Teil des Vermögens von europäischen Banken abzuziehen ist.

Es ist nicht illegal, Geld auf ein Offshorekonto ausser Landes zu bringen. Das hat nichts mit Steuerhinterziehung zu tun. Im Rahmen des automatisierten Informationsaustausches (AIA) wird schliesslich den deutschen Behörden der Kontostand zu einem bestimmten Stichtag mitgeteilt.
Nicht mitgeteilt werden muss von der Offshorebank, was all die anderen Tage mit dem Geld passiert war. Das Offshorekonto dient demnach auch noch dem Schutz der Privatsphäre.

Man kann beispielsweise Gold kaufen, ohne dass die Bank in Deutschland das mitbekommt.
Man kann Auslandsimmobilien erwerben, ohne die Bank zum Mitwissser zu machen, die das den Behörden mitteilt.

Weder ist der Goldkauf illegal, noch der Erwerb der Auslandsimmobilie. Steuerhinterziehung ist das ebensowenig, soweit die Lagerung von Gold nicht zu Spekulationszwecken erfolgt (kein Verkauf vor Ablauf eines Jahres).

Fassen wir zusammen:

  1. Mein Geld auf einer Bank in Europa wird im Zweifel nicht mehr vom Schutz des Eigentums umfasst.
  2. Mein Geld bei einer sorgfältig ausgewählten Offshorebank mit verschiedenen Währungskonten ist weitaus sicherer.
  3. Das Offshorekonto stärkt ausserdem meine Privatsphäre.

Wir helfen gern bei Nutzung des Notausganges.

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