Automatischer Informationsaustausch – CRS

Download PDF

Im Rahmen des Automatischen Informationsaustausch – AIA – CRS werden von den Teilnehmerländern rund um den Erdball bestimmte Kontoinformationen zunächst von der Bank an die innerstaatlich zuständige Institution ihres Landes gemeldet. Diese sendet die Information dann an die staatlich zuständige Behörde eines Teilnehmerstaates weiter. So gelangen die Kontodaten an alle Teilnehmerländer. Alle Länder der Europäischen Union sind Teilnehmerländer, also auch Deutschland und Österreich. Das wird dann dem örtlich zuständigen Finanzamt weitergereicht. So erlangt das Finanzamt Kenntnis von Auslandskonten (der Teilnehmerländer natürlich nur) von

  • der natürlichen Person,
  • bzw. der Person, die für eine juristische Person der Auslandsbank gegenüber der persönliche Ansprechpartner und Verfügungsberechtigte ist

Was wird tatsächlich übermittelt?

 

  1. Die persönlichen Angaben des Kunden: Name, Adresse, Domizil, Steuernummer, Geburtsdatum und Geburtsort;
  2. die Kontonummer;
  3. der Name und die Identifikationsnummer der Auslandsbank;
  4. der Kontostand nur am Ende des jeweiligen Berichtsjahres;
  5. und die Bruttokapitalerträge.

Nicht gemeldet werden

die einzelnen Zahlungsvorgänge.

Darum bleibt es weiterhin privat, wie der Kunde oder die Kundin das Geld anlegt und wofür er oder sie es ausgibt.

Diese Person sollte aber beachten, dass dies später seitens seines örtlich zuständigen Finanzamtes geschehen könnte. Das dauert aber…

Denn die Banken versenden erst jeweils im September eines jeden Jahres diese Information des abgelaufenen Jahres (bis 31. Dezember) an die in ihrem Land zuständige örtliche Behörde, die das prüft und dann weiterleitet an die örtliche zentrale Behörde desjenigen Landes, die für die Entgegennahme der Kontoinformation nach inländischem Recht zuständig ist. Das wir dort gesichtet und schliesslich an das örtlich zuständige Finanzamt der benannten natürlichen Person weitergeleitet.

Die sichten das dann…

…und das kann eben dauern…

Man hat also hinlänglich Zeit, sich auf den Eventualfall einer Rückfrage des örtlich zuständigen Finanzamtes vorzubereiten.

Als Deutscher oder Österreicher macht ein Sepa-Konto in einem anderen Land – beispielsweise im Baltikum – trotz des CRS sehr viel Sinn, weil das Finanzamt keinen direkten Zugriff auf das Konto hat, nicht einfach gepfändet und eingefroren werden kann.

Das allein macht ein Auslandskonto auch im Sepa Bereich wichtig.

Sepa Konten sind für viele Menschen aus Kostengründen wichtig. Werden normale – also eher geringere Summen – und vielleicht auch regelmässig Zahlungen geleistet, wird der Zahlende im Ergebnis nicht akzeptieren, die wesentlich höheren Anweisungskosten einer SWIFT Anweisung etwa über den Atlantik hinweg zu tragen.

Dem Sepa-System sind insgesamt 34 Teilnehmerstaaten angeschlossen.

Es macht also auch dann Sinn, wenn man im Sepa Bereich verbleiben muss, nicht nur ein Bankkonto in Deutschland oder Österreich zu unterhalten.

Andere Banken in Sepa-Mitgliedsländer machen es auch einfacher, sein Geld in Dollarkonten bankintern zu übertragen. Wer kann derzeit noch der Stabilität des Euro trauen?

Und vom Auslands-Sepa-Konto aus kann man auch Anweisungen vornehmen in besondere Jurisdiktionen und deren Banken, bei denen man eventuell auch selbst ein Konto hat, seien es nun in der USA, Puerto Rico, Panama, Nevis oder wo auch immer…

… und ist nicht den inquisitorischen anmassenden Fragen des heimischen Sachbearbeiter ausgesetzt.

Das Auslands-Sepa-Konto ist der erste Schritt, sich aus dem Überwachungsstaat zu befreien.

Wir helfen gern.

ZUM KONTAKTFORMULAR