Ausländische Gesellschaften

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Registrierung der Auslandsgesellschaft

Benötigt wird nur noch:

  1. ein Brief mit der Mitteilung der vertretungsberechtigten Person, daß die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeit in der Dominikanischen Republik aufgenommen hat;
  2. Kopie der Statuten und weiterer Gesellschaftsdokumente wie der Registrierung im Heimatland, sowie deren Übersetzung in die spanische Amtssprache;
  3. das einschlägige Formular;
  4. Paßkopien der/des  Gesellschafter(s).

Dann sind natürlich die Kosten zu zahlen und

  • Registro Mercantil,
  • Registro Nacional del contribuyente (RNC)

sind schnell erledigt.

Wir bieten diesen Service an.

Die Kosten

  1. US-Dollar 1.150,00;
  2. hinzu kommen die Kosten von 500 Pesos pro Seite für die notwendigen Übersetzungen in die spanische Landessprache durch eine gerichtlich anerkannte Person.
  • Was noch kaum ein dominikanischer Rechtsanwalt erkannt hat,
  • die eigentlichen neuen Möglichkeiten

das behandeln wir nachfolgend, nämlich den möglichen

sinnvollen Einsatz von Auslandsgesellschaften in der Dominikanischen Republik