Abgeltungssteuer 2009

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Mit der Abgeltungssteuer wird das von der rot-grünen Koalition eingeführte Halbeinkünfteverfahren wieder abgeschafft. Das bedeutet, daß Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden sowie Spekulationsgewinne vollständig und nicht wie bisher zur Hälfte versteuert werden.

Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne, die ein Jahr nach dem Kauf der Aktien erzielt wird, hat der Gesetzgeber auch abgeschafft. Gewinne aus privaten Spekulationsgeschäften werden künftig "unabhängig von der Haltedauer" besteuert. Dadurch steigt die Steuerlast für Anleger und Aktionäre zum Teil deutlich.

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