19. / 20. Februar 2011

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Deutschsprachige Nachrichten aus Panamá

Rechnungsjahr 2010

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Nun liegen die fiskalischen Zahlen Panamá für das abgelaufene Jahr 2010 vor hinsichtlich der nicht finanzierten öffentliche Ausgaben. Es handelt sich insoweit nicht um den Gesamthaushalt.

Die Staatseinnahmen 2010 stiegen auf USD 6,8739 Milliarden, das war ein Anstieg zu 2009 von 9,7%. Aber die Ausgaben steigen noch mehr, nämlich um 13,3% auf USD 7,3857 Milliarden.

Die laufenden Ausgaben bezifferten sich auf USD 5,1473 Milliarden, stiegen also ebenfalls – um 7,4%.

Investitionen betrugen USD 2,2383 Milliarden. Es wurde 29,5% mehr investiert als 2009, was eine erfreuliche Tatsache ist.

Das Defizit belief sich auf 682,6 Millionen. Das ist absolut ein Anstieg gewesen, aber in Relation zum Bruttoinlandsprodukt ist die Staatsverschuldung Panamás weiter gefallen auf nun nur noch 43,5%.

Petaquilla Gold muß keine Strafe zahlen

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Es kam seit 2005 zweifelsfrei zu Umweltschäden in Danoso, dort wo Petaquilla Gold zwischenzeitlich das Edelmetall fördert.

Ein Urteil belegte das Unternehmen mit einer Strafe von USD 1 Million, weil konkrete Tätigkeiten ausgeführt worden waren, ohne daß zuvor eine Umweltverträglichkeitsstudie eingeholt worden war. Weitere USD 934.694 sollten für die Beseitigung konkret entstandener Umweltschäden gezahlt werden.

Das hat der Oberste Gerichtshof alles aufgehoben, der Goldförderer muß nichts bezahlen.

Die panamaischen Starjuristen der staatlichen Umweltschutzbehörde „Autoridad Nacional del Ambiente“ (Anam) haben im Verfahren die üblichen Formfehler begangen. Förmliche Zustellungen? – Fehlanzeige! 

Die Aufregung ist nun groß. Umweltschützer meinen, die Minen hätten jetzt eine „Freifahrtschein“ zur Umweltverschmutzung.

Das ist schlicht Unsinn. Staatliche Institutionen haben keinen „Freifahrtschein“, Rechtsgrundsätze wie ein korrektes förmliches Verfahren zu verletzen. Wenn Staatsbedienstete das nicht beherrschen, ist das nicht zu entschuldigen. Die Nieten gehören rausgeschmissen aus dem Staatsdienst.

Staatsbürgerschaft durch Heirat

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Artikel 220 des Gesetzes Nº 3 vom 22 Februar 2008 eröffnet die Möglichkeit. Man kann in Folge der Heirat eines panamaischen Staatsbürgers die hiesige Staatsbürgerschaft erwerben.

Auf dieser Grundlage liegen der Migración zur Zeit 193 Einbürgerungsanträge vor. 100 wurden eingereicht von Kolumbianern, 32 von Dominikanern, 9 von Bürgern der USA und 8 von solchen aus Venezuela.