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Einkommensmillionär

Diese Sonderbehandlung für Private durch das Finanzamt erfahren Einkommensmillionäre. So dürfen sich Bürger nennen, die dem Finanzamt Einkünfte ab 500.000 Euro vorlegen. Sie werden dann wie ein Großkonzern eingestuft und unterliegen automatisch der Betriebsprüfung.

Maßgebend sind nur positive Beträge. Wer 600.000 Euro verdient und 550.000 Euro Mietverluste vorweist,

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