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Panamesische Offshoregesellschaft

Die Gründungsurkunde

muß neben dem Firmennamen , den Gesellschaftszwecken, den Namen der Geschäftsführer und der Summe des genehmigten Kapitals nur die Art der ausgegebenen Aktien und Einzelheiten über den ansässigen Agenten sowie über den Firmensitz enthalten. Die Namen der Aktionäre werden nicht verlangt. Keiner der Geschäftsführer muß Aktionär sein.

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