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Krimineller Staat

Zahlt ein Erwerber für Deliktsbeute, stellt sich die Frage, ob er den Täter zu seiner Tat angestiftet hat. Ein solcher Anfangsverdacht erhebt sich dann, wenn – wie hier der deutsche Staat – der Erwerber am Deliktsgut als Einziger ein enormes finanzielles Interesse hat. Von einer unabhängigen Instanz zu untersuchen

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