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Investitionen

  • Seither dürfen – rein rechtlich – Ausländer nicht nur zu 49% an kubanischen Gesellschaften beteiligt sein, sie können Mehrheitseigner sein bis hin zu 100%-igen Beteiligungen.

  • Seither dürfen ausländische Unternehmen, grundsätzlich jedenfalls, Immobilienbesitz erwerben.

  • Seither können Ausländer in allen Wirtschaftsbereichen investieren (Ausnahmen: Erziehungs- und Gesundheitswesen, Streitkräfte).

Der Ministerrat ist vom Gesetz ermächtigt, Industrieparks

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