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Stiftungsvermögen

Das zugesagte Stiftungskapital muß mindestens USD 10.000,00, (oder den Gegenwert in einer anerkannten anderen Währung) betragen.

Und was ganz wichtig ist:

Die Einzahlung des Anfangskapitals muß vor der Gründung nicht nachgewiesen werden – auch später nicht. Aber wozu hat man eine Stiftung, wenn man sie nicht nutzt?!

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