Posts Tagged mit: 17%

Alte Erbschaftsteuer

Die schlichten Fakten:

Nach dem Steuer-Euroglättungsgsetz – StEuglG – wurde § 16 Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz – ErbStG – dahingehend abgeändert, daß sich dem Finanzamt gegenüber im Fall einer Erbschaft (natürlich auch im Schenkungsfall etc.) folgende

Steuerfreibeträge

ergeben:

  • Ehegatte: Euro 307.000,00
  • Kinder und Enkel (verstorbener Kinder) gem. Steuerklassen I Nr. 2: Euro

    Weiter lesen