Steueridentifikationsnummer

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Die Nummer wird länger leben als ihr Träger. „Auch noch Jahre nach dem Tod eines Steuerpflichtigen können die Daten zur Erfüllung der den Finanzbehörden obliegenden Aufgaben erforderlich sein, da das Besteuerungsverfahren gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger fortzusetzen und abzuschließen ist“, heißt es in der Verordnung. Spätestens 20 Jahre nach dem Tod müssen aber auch die Finanzbehörden damit fertig sein: Die Nummer wird dann gelöscht. Zu dieser Zeit ist der Grabstein längst verwittert.

Ob die Nummer den Finanzämtern darüber hinaus dazu dienen wird, den Steuerbürger besser zu überwachen, sei schwer einzuschätzen, heißt es bei den Spitzenverbänden der Wirtschaft, die nur vorsichtig formulieren. Man werde dies auf jeden Fall weiter beobachten.
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer, die ab 2009 geplant ist, werden diesbezüglich Kontrollen allerdings im Regelfall überflüssig – sie erübrigen sich und der Finanzbeamte reibt sich die Hände.
Die komplett elektronische Steuerverwaltung wird allerdings kaum vor 2010 oder 2011 funktionieren.

Der Bund der Steuerzahler warnt ausdrücklich davor, daß der Staat die Bürger ausforschen könnte.

Ein weiterer Grund, Vermögen schnellstens aus Deutschland fortzuschaffen.