Legale Offshore Strukturen

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Was macht Volkswagen auf den Cayman Islands?

Der Volkswagen-Konzern betreibt eine große Flugzeugflotte, deren Kosten im Zuge der Abgasaffäre ins Rampenlicht gerückt waren. Die Gesellschaft heißt „Lion Air Services“ und ist auf den Cayman-Inseln registriert, ein klassischer Standort von Briefkastenfirmen. Die firmeneigene Airline ist dort seit 1995 in das Handelsregister eingetragen und hat ihren „Sitz“ im „Ugland House“ – gemeinsam mit Tausenden anderen Briefkastenfirmen.

Der Konzern legt Wert darauf, dass bei der Wahl des Standorts Steuereffekte keine Rolle spielten, sondern

„sicherheitsrelevante Aspekte“.

Tatsächlich hat die Registrierung auf den Cayman-Inseln offenbar den Vorteil, dass die Flugbewegungen der Volkswagen-Flotte nicht auf öffentlich zugänglichen Websites eingesehen werden können.

Wer für Volkswagen durch die Welt jettet, entgeht so den Augen der Konkurrenz. Denn die Flugbewegungen könnten Aufschluss darüber geben, in welchen Regionen die Firma besonders aktiv ist, oder wer als Übernahmeziel oder Lieferant auserkoren worden sein könnte.

Firmen nutzen ebenfalls Offshore-Gesellschaften, etwa, um zu verschleiern, dass sie in ein vielversprechendes Startup investieren, um die Konkurrenz nicht darauf aufmerksam zu machen.

Auch Haftungsrisiken lassen sich mit solchen Strukturen begrenzen. Das gilt zum Beispiel, wenn ein Deutscher eine Immobilie in den USA besitzt. Rutscht ein US-Bürger vor der Immobilie auf einer Bananenschale aus, könnte dieser den deutschen Eigentümer auf millionenschweren Schadenersatz verklagen. Bei Zwischenschaltung einer Gesellschaft, zum Beispiel in Delaware, richten sich die Ansprüche nur gegen die Gesellschaft. Der Immobilieneigentümer ist geschützt, die Pleite der Gesellschaft bedeutungslos. Wird eine neue gegründet für die nächste Bananenschale.

Eine Auswahl möglicher legaler Gründungszwecke:

  1. Schutz des Geschäftsgeheimnisses: Ein bekannter Investor hat kein Interesse daran, dass sein Name hinter einem Firmenkauf steht. Würde seine Investition öffentlich verkündet, könnte dies den Aktienkurs der gekauften Gesellschaft in die Höhe schnellen lassen. Oder die Konkurrenz könnte dem Investor ungehindert in die Karten blicken. Im Sinne des Geschäftsgeheimnisses wird der Kauf der Anteile im Namen der Briefkastenfirma getätigt und der wahre Käufer erst später bekannt gegeben.
  2. Für die Nachlassplanung: Privatpersonen können sich von einem Teil ihres Vermögens trennen, indem sie es in eine Briefkastenfirma verabschieden. So kann man vor möglichen Erbschleichern verschleiern, wie gross das Vermögen tatsächlich ist. Die Person kann die Erbmasse so nach eigenen Wünschen aufteilen, ohne dass dabei das übliche Erbrecht ins Spiel kommt. Besonders hilfreich ist diesbezüglich die Stiftung aus Panama. In welchen Ländern die Stiftung ihre Vermögenswerte hält, ist ein ganz andere Frage.
  3. Zur Steueroptimierung: Lücken im Steuergesetz können legal ausgenutzt werden. Wer an dieser Stelle von „Moral“ spricht, der hat den Blick für Realität und die Notwendigkeit, im Konkurrenzkampf zu überleben, nicht verstanden.
  4. Kein Transparenz-Interesse in der Ehe: Eine Privatperson will verhindern, dass die Partnerin oder der Partner weiss, wie vermögend er/sie ist. Vielleicht soll auch ausgeschlossen werden, dass aus finanziellen Gründen geheiratet wird.

Die Gründung von Offshorefirmen in Steueroasen ist ein erlaubter und legaler Teil des Wirtschaftens. Hunderttausende dieser Offshore Strukturen dienen Unternehmen und Privatpersonen aus aller Welt,

  • um Geldflüsse zu steuern,
  • Vermögensbestände zu sichern und zu verwalten,
  • um Steuerlasten auf legale Art und Weise unter Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten zu minimieren.

 

Nun wird mit Missbrauchsgefahr argumentiert, um die Nutzung von Offshorestrukturen in Misskredit zu bringen.

Missbrauchsgefahr? – Was ein Hirnriss!

  • Will man alle Volkswagen – auch die ohne Dieselantrieb – und Renaults verbieten, weil sie benutzt wurden, Selbstmordattentäter an den Tatort zu bringen?
  • Wird sich Bundesjustizminister Heiko Maas kastrieren lassen, weil ein männliches Geschlechtsteil auch dazu geeignet ist, eine Frau zu vergewaltigen?

 

Also – Thema erledigt und als blosse Stimmungsmache entlarvt!

Warum dann dieses Theater?

Es ist wie immer. Dem Bürger sollen seine Freiheitsrechte genommen werden.

Offshorestrukturen dienen in herausragender Weise dem verfassungsrechtlich geschützten informationellem Selbstbestimmungsrecht.

  1. Als Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht des Einzelnen verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Recht in seinem Volkszählungs-Urteil aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) entwickelt und versteht es als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Perönlichkeitsrechts (BVerfG, Urteil vom 15.1.1983 – 1 BvR 209/83, 269/83, 362/83, 420/83, 440/83, 484/83, BVerfGE 65, 1).
  2. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat auch in der jüngeren Zeit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine große Rolle gespielt. So hat das Bundesverfassungsgericht etwa die Rasterfahndung in Nordrhein-Westfalen für verfassungswidrig erklärt und als Ausfluss des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung verlangt, dass die Vorschriften über den „Großen Lauschangriff“ (§§ 100c und 100d StPO) um einen Straftatenkatalog sowie explizite Löschungsvorschriften ergänzt werden (BVerfG, Beschluss vom 04.04.2006 – 1 BvR 518/02 / BVerfGE 109, 279).

An zahlreichen Stellen auf dieser Webseite zeigen wir auf, wie Offshorestrukturen

  • die Privatspäre schützen,
  • das Recht auf Eigentum,
  • Schutz bieten vor absehbaren Repressionen (Bargeldverbot, europaweite Haftung bei Bankenpleiten, absehbares Goldverbot und Enteignung in Fortschreibung eines Bargeldverbotes, Schutz bei Währungszusammenbruch, Schutz vor denbaren Kapitalverkehrskontrollen, ..)
  • und Schutz bieten vor nachteiligen zivilrechtlichen Bestimmungen (freie Regelung des Nachlasses ohne Berücksichtigung eines Pflichtteilsanspruches, Schutz vor Vermögenseinbussen bei Ehescheidung, Sicherung einer Lebensgrundlage im Falle eines Konkurses, ..).
  • usw.

 

Offshore-Banking wird oft mit illegalen oder unmoralischen Aktivitäten assoziiert. Dieser Ruf ist nicht zuletzt den Darstellungen vieler Regierungen geschuldet, die gerne jegliches Vermögen auf Konten im eigenen Land hätten, um es

  • intensiver belasten zu können (Negativzinsen),
  • Einblick in Vermögenssituationen zu bekommen,
  • schneller auf das Vermögen zugreifen zu können.

 

Offshore-Konten werden völlig legal von Personen benutzt mit

  1. wenig Vertrauen in die Banken (Haftung des Sparguthabens im Falle der Pleite einer Bank irgendwo im Euroraum),
  2. wenig Vertrauen in die Wirtschaft des Heimatlandes,
  3. wenig Vertrauen in die Währung (permanente Eurokrise),
  4. wenig Vertrauen hinsichtlich der Schuldenpolitik des Heimatlandes,
  5. Lebensmittelpunkt in einer politisch instabilen Region (Flüchtlingstsunami, Terrorismus, systemhörige Mainstreampresse).

Die gestartete massenhysterische Kampagne unter dem Vorwand der sog. „Panama Papers“ seitens der Mainstreampresse im Verbund mit den bekannten politischen und vorpolitischen Schreihälsen lässt die Vermutungt aufkommen, dass alles nur der einfacheren Durchsetzung bevorstehender Repressionen gegen die Rechte der Bürger dient. Es drängt sich die Vermutung auf, dass all das näher bevorsteht, als Herr Olaf Biedermann aus Winsen an der Luhe vermutet.

Die zweite Hälfte des Jahres 2016 wird ein Desaster werden, das Jahr 2017 auf keinen Fall besser. Also noch schnell den Bürger an die Leine legen. Da greift man doch gern zurück auf den „Schwarzen Mann mit dem grossen Sack über der Schulter“ und den „bösen hungrigen Wolf im nächtlichen finsteren Wald“.

  • Die Begriffe hat man abgeändert.
  • Die Methode, kleine Kinder durch Angstmache gefügig zu machen, wurde aus Phantasielosigkeit beibehalten.

 

Herr Olaf Biedermann aus Winsen an der Luhe fällt auf sowas rein.