Kosten der Zahlung verringern

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Die Internetkanzlei arbeitet unverändert von Panama aus.

Die Veröffentlichung der “Panama Papers” hat unsere Arbeit in keiner Weise beeinträchtigt. Wir arbeiten völlig ungestört, keine staatliche Obrigkeit schert sich darum, was wir im Offshorebereich tun und lassen. Die Arbeitsbedingungen sind für uns damit weiterhin absolut ideal hier in unserem Panama.

Wir reagieren aber natürlich darauf, wenn unsere Kunden in ihren Heimatländern insbesondere nach der Veröffentlichung der “Panama Papers” in Misskredit kommen, wenn irgendwelche  Kontakte nach Panama bekannt werden.

Leistet man Zahlung nach Panama, kann das schon erhöhte Aufmerksamkeit auslösen, egal ob man für seinen Urlaub in Panama etwas bezahlt oder Zahlung leistet für aus Panama zu importierende Produkte wie unseren einzigartigen und herausragenden Kaffee.

Erst recht gilt das natürlich, wenn man Zahlungen leistet für die Einrichtung von Offshore Bankkonten und für Offshorestrukturen, die oft gar nicht in Panama begründet werden sondern in Hong Kong, Dominica, Belize, Dubai, Macao, Nevis oder wo auch immer.

Die Vielfalt und Flexibilität der Einsatzmöglichkeiten der “Stiftung des Privaten Rechts” aufgrund des einschlägigen panamaischen Gesetzes sind aber unverändert einzigartig – weltweit.

Hat irgendwer Probleme damit, dass seine Stiftung eine “Panama-Stiftung” ist, dann verlegen wir sie halt in eine andere Jurisdiktion, dann wird aus der “Panama-Stiftung” eine “Dominica-Stiftung”, bleibt im Ergebnis aber die multifunktionale Panama-Stiftung.

Mit einfachen Mitteln bremsen wir alles aus, wie man es von Juristen schliesslich erwarten darf.

Man kann das auch “Offshore-Globalisierung” nennen.

Wenn wir offshore unsere Leistungen immer mehr globalisieren, dann darf die Zahlung an uns auch nicht mehr panama-zentralisiert sein.

Bei Offshoregesellschaften ist es im Ergebnis oft von vornherein sinnvoller, sie nicht mehr in Panama zu begründen, sondern in ehemaligen britischen Jurisdiktionen, die mit dem Empire weiter über den Commonwealth verbunden sind. Darauf sind wir sogar spezialisiert. Viele Register dieser Jurisdiktionen sind für jemanden, der meint herumschnüffeln zu müssen, absolut unergiebig – da wird weniger registriert als in unserem schönen Panama.

Die an uns geleisteten Zahlungen werden folgerichtig weniger häufig in Panama vor Ort benötigt wie vormals.

Bei panamaischen Banken eröffnet man Offshore-Konten ohnehin nicht, denn sie sind schon seit relativ langer Zeit insoweit schlicht unbrauchbar. Alles ist völlig unsinnig überreguliert. Diese Banken haben wir seit langem unseren Kunden gar nicht mehr zugemutet.

All diese neuen Tendenzen haben es uns erleichtert, die Zahlungsmöglichkeiten an uns flexibler zu gestalten.

Es kommt hinzu, dass wir auch Privatpersonen ohne Struktur helfen, eine Konto offshore zu begründen. Vielen Menschen geht es gar nicht um Steueroptimierung sondern darum,

  • sich vor Vermögensverlusten offshore abzusichern durch Multiwährungskonten, mit denen man bei Bedarf schnell in Realtime und selbst am Wochenende sein Geld in eine andere Währung verschieben kann, wenn die Banken eigentlich geschlossen haben,
  • nicht jede einzelne Transaktion von sich aktenkundig werden zu lassen, somit die Privatsphäre wieder zu stärken – denn im Rahmen des AIA werden nur einmal im Jahr zum Stichtag Basis-Kontoinformationen ausgetauscht, aber nicht die konkreten Kontobewegungen,
  • sich vor Pfändungen und Konfiszierungen zu schützen, die im Ausland kaum durchsetzbar sind.

 

Diese Leistungen von uns sind vergleichsweise billig, bleiben oft nur im dreistelligen Bereich. Da müssen dann aber auch die mit einer Zahlung verbundenen Kosten im Rahmen bleiben.

Ein weiterer Aspekt:

Bei der Beratung im Vorfeld einer Offshoreaktivität sind wir von je her grosszügig. Da telefonieren wir auch mal eine halbe Stunde, lassen uns ausfragen und verlangen dafür nichts.

Wird die Beratung dann aber doch umfangreicher, nehmen wir eine Schutzgebühr von € 100,00, die später zur Anrechnung kommt dann, wenn diese Person uns mit einer zahlungspflichtigen Dienstleistung beauftragt.

Speziell bei derartigen Bagatellbeträgen wird deutlich: Die Kosten der Zahlung müssen gering sein.

Wir denken, wir haben uns verstanden.