Informationsaustausch

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2017 ist es zu spät

Die Schweiz und die EU haben sich über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen geeinigt. Die Banken werden zunächst Daten erheben und diese wenig später an die Behörden melden.

Staatssekretär Jacques de Watteville und sein Verhandlungspartner bei der EU-Kommission, Heinz Zourek, haben am 19. März 2015 in Brüssel das Abkommen zum Informationsaustausch in Steuerfragen paraphiert.
Damit gilt der automatische Informationsaustausch künftig nicht nur unter den EU-Mitgliedstaaten, sondern auch mit der Schweiz.

Es bleibt aber noch Zeit zum Handeln – es sei denn, die Schweizer Bank will im Rahmen ihrer Weißgeldstrategie ihren Kunden schnell loswerden.
Dann stehen wir natürlich sofort zur Verfügung.

Das neue Abkommen wird das seit 2005 geltende Zinsbesteuerungsabkommen mit der EU ersetzen und gilt für alle 28 EU-Mitgliedstaaten. Bevor es jedoch definitiv in Kraft treten kann, müssen die 28 EU-Staaten noch grünes Licht geben.
Auf Schweizer Seite wird die Zustimmung des Parlaments benötigt. Und ganz wichtig: Das Abkommen unterliegt dem fakultativen Referendum.
Der gesetzgeberische Prozess in der Schweiz erlaubt somit die Einführung des automatischen Informationsaustausches frühestens 2017/2018. Das bedeutet,

Schweizer Finanzinstitute könnten ab 2017 Daten sammeln, die sie dann ab 2018 austauschen würden.

Bis Mitte 2016 sollte man demnach seine „Leichen“ aus den Schweizer Bankkellern rausgeschafft haben. Mit etwas Insiderwissen ist das gut zu bewältigen.

Das Abkommen mit der EU basiert auf dem von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelten globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch.
Ist das Abkommen mit der EU in Kraft, müssen die Schweizer Banken Finanzdaten von natürlichen und juristischen Personen, die in einem EU-Land steuerpflichtig sind, den Schweizer Steuerbehörden melden. Diese wiederum liefern die Informationen weiter an die Steuerbehörden des entsprechenden EU-Landes.
Gemäß OECD-Standard müssen

  1. Konto- und Steueridentifikationsnummer
  2. Namen
  3. Adresse
  4. Geburtsdatum
  5. alle Einkommensarten
  6. Saldo des Kontos

weitergegeben werden.

Mit der Zusage zum automatischen Informationsaustausch wollte die Schweiz die

Frage der unversteuerten Altgelder auf Schweizer Bankkonten

geregelt wissen. Mit der EU-Kommission, die die Verhandlungen mit der Schweiz führte, konnte diese Frage jedoch nicht geklärt werden, denn dafür sind die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zuständig. Die Schweiz muß das Problem also bilateral angehen. Allerdings gibt es mit Deutschland längst eine entsprechende Einigung.

Die bevorstehende Verletzung der Privatsphäre will nicht jeder Bankkunde über sich ergehen lassen.

Wir wissen Rat. Wir behandeln jeden Einzelfall so, wie er behandelt werden muß: Individuell und natürlich diskret.

Wir sind das ausgewiesene Backoffice für den Kunden mit Schweizer Bankkonto, der Probleme zu lösen hat.