Die Kapitalgesellschaft

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Vorteile im Einzelnen

  • Keine Notwendigkeit, den wirtschaftlichen Eigentümer offenzulegen
  • keinerlei Jahresberichte bzw.finanzielle Jahresabschlüsse der Gesellschaft
  • keine Notwendigkeit der Abhaltung von Gesellschafterversammlungen oder derjenigen der Direktoren
  • vollständige Steuerbefreiung für alle Geschäftsaktivitäten und Transaktionen außerhalb Panamas
  • zügige Gesellschaftsgründungsabwicklung
  • unkomplizierte Verwaltung
  • keine Bestimmungen über Mindest- oder Höchstkapitalierung der Gesellschaft
  • keine Einzahlung des Stammkapitals notwendig
  • niedrige Eintragungsgebühr auf das Stammkapital
  • Aktien können ausgestellt werden in beliebiger Währung oder sogar in unterschiedlichen Währungen
  • Gesellschaften können in allen legalen Tätigkeiten Aktivitäten entfalten, in allen Ländern und in sämtlichen Währungen
  • auf Wunsch des Eigentümers können Inhaberaktien ausgestellt werden
  • Verpfändung und anderweitige Belastungen der Aktien sind zulässig
  • die Aktieninhaber, Direktoren und andere Funktionsträger können natürliche oder juristische Personen jeglicher Nationalität und in jedem Land ansässig sein
  • weder Direktoren noch Funktionsträger der Gesellschaft müssen selbst Aktieninhaber sein
  • Direktoren und/oder Funktionsträger können natürliche oder juristische Personen sein
  • Aktieninhaber und/oder Direktoren dürfen ihre Versammlungen in jedem beliebigen Land abhalten, können durchgeführt werden von Stellvertretern bzw. Bevollmächtigten oder über anderweitige moderne Kommunikationsmittel (Fax, Email, Internetkonferenz)
  • die Geschäftspapiere und Dokumente der Gesellschaft selbst können in ihrem panamesischen "Registered Office" oder auch im Ausland aufbewahrt werden
Damit kann man arbeiten.
 
 
Verschiedene Anwendungsbeispiele der Kapitalgesellschaft aus Panamá finden sich auf unserer Webseite  HIER