EU – Zinsrichtlinie

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Die EU-Länder
  • Österreich,
  • Luxemburg und
  • Belgien

haben jedoch darauf bestanden, ihr Bankgeheimnis etwas besser zu schützen. Sie erheben – ebenso wie die auf diese Weise in die EU-Zinsrichtlinie eingebundenen

Drittstaaten
  • Schweiz,
  • Liechtenstein,
  • Andorra,
  • San Marino,
  • die britischen Kanalinseln und die
  • Niederländischen Antillen

eine anonyme

Quellensteuer,

sofern der Anleger keine Kontrollmitteilungen wünscht. Der Satz steigt ab Juli dieses Jahres von 15% auf 20%, in der Endstufe ab Juli 2011 auf 35%.

Banken in Österreich haben 2006 von deutschen Kunden rund 45 Mio. Euro Quellensteuer einbehalten und nach Gebührenabzug an Deutschland überwiesen. In der Schweiz waren es 84 Mio. Euro, in Liechtenstein nur 5,9 Mio. Euro. Die persönlichen Daten werden zwar bankintern erfaßt, der Steuereinbehalt erfolgt aber anonym. Dieser Vorteil bringt dem Anleger jedoch auf Dauer nicht viel:

Ab 2011 gilt ein Satz von 35%, somit 10% über der Abgeltungsteuer, die in Deutschland ab 2009 “nur” 25% ausmacht.

Das macht demnach wirtschaftlich gar keinen Sinn – und so ist das ja auch geplant.

Nur wer die Erträge beim heimischen Finanzamt deklariert, darf die jenseits der Grenze abkassierte Steuer anrechnen. Sparer können den Einbehalt auch gleich vermeiden, indem sie der Bank in Vaduz oder Monaco die Versendung von Kontrollmaterial an den deutschen Fiskus erlauben. Von dieser Option haben in der Schweiz rund 90.000 Anleger mit Wohnsitz in der EU Gebrauch gemacht, die ihre Erträge ehrlich angeben.

Die Auswirkung der EU-Richtlinie verschärft sich künftig nicht nur durch den ansteigenden Steuersatz.

Das Schlupfloch der vor März 2001 emittierten sogenannten Grandfathering-Anleihen ohne Kontrolle trocknet aus. Die werden alle in den kommenden Jahre fällig, für notwendige Ersatzinvestitionen im Rentenbereich gibt es keine Ausnahmeregelung mehr. Das gilt auch für Fonds, die in solche begünstigten Anleihen investieren. Die Vermögensverwalter müssen sich mangels weiteren Angebots langfristig ebenfalls mit Quellensteuer oder Kontrollmitteilungen für das Geld ihrer Kunden anfreunden.

Zudem strebt die EU-Kommission an,

  • Hongkong,
  • Singapur und
  • Macau

einzubinden, die derzeit noch vom Fiskus von Anlegern aus dem Ausland unbehelligt sind. EU-Steuerkommissar Laszlo Kovacs war zu diesem Zweck bereits zu Gesprächen in Asien. Insbesondere Schweizer Banken überweisen die Kundenerträge gerne auf ihre Töchter in diesen asiatischen Finanzzentren. Auch diese eidgenössische Panikmaßnahme hat nicht wirklich Zukunft

Echte und scheinbare Steueroasen im Überblick

1.
Die Länder Anguilla und Aruba, Bulgarien, Cayman-Inseln, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Französisch-Guayana, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Guadeloupe, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Martinique, Montserrat, Niederlande, Polen, Portugal mit Madeira und Azoren, Réunion, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien (mit Kanarischen Inseln), Tschechien, Ungarn, Zypern (nur griechischer Teil):

Deponieren Deutsche als natürliche Personen Geld in einem dieser Länder, wird automatisch jeder Euro Zinsen nebst Kontonummer ans Bonner Zentralamt für Steuern und somit an das jeweilige Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Die neue Steueridentifikationsnummer erleichtert das Prozedere.

2.
Die Länder Alderney, Belgien, Guernsey, Jersey, Luxemburg, Niederländische Antillen, San Marino, Schweiz, Andorra, Britische Jungferninseln, Isle of Man, Liechtenstein, Monaco, Österreich mit Steueroase Kleinwalsertal, Sark, Turks- und Caicosinseln.

Banken in diesen Ländern erheben eine Quellensteuer für den deutschen Fiskus – ab 2011 sind das 35%. Erstattung gibt es nur bei Aufgabe der Anonymität durch Angabe der Erträge in der eigenen Steuererklärung. Vorsicht: Österreich, Luxemburg und Belgien stellen bald auf Kontrollmitteilungen um.

3.
Die Länder Bahamas, Bahrain, Belize, Cook-Inseln, Faröer, Hongkong, Island, Kroatien, Liberia, Marshall-Inseln, Nauru, Norwegen, Panama, Rußland, Samoa, Seychellen, Singapur, Tonga, Tunesien, Türkei, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate (Dubai).

In diesen ausgewählten wenigen Ländern drohen weder Quellensteuer noch Kontrollmitteilungen.

Was also unter dem Strich bleibt, sind lediglich

zwei ernstzunehmende Steueroasen:
  • Die Bahamas

und

  • Panamá

Wobei Panamá nicht nur – wie die Bahamas –  eine einfache Steueroase ist. Panamá ist im Gegenteil ein richtiges Staatswesen (derzeit Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen) mit dem US-Dollar als Landeswährung schon seit 1903, mit völliger Steuerbefreiung (für In- wie Ausländer) auf außerhalb Panamás erzielter Einnahmen wie Einnahmen aus innerstaatlichen Bankzinsen. Rechtshilfeabkommen mit der EU gibt es nicht, wird es nicht geben.

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