Allgemeiner Überblick
Georgien steht den Kryptowährungen aufgeschlossen gegenüber.
- Es gibt keinerlei Behinderungen von Kryptowährungen in Georgien.
- Geschäftsaktivitäten im Kryptobereich werden nicht besteuert.
- Die Banken tauschen selbst nicht Bitcoin um. Aber die Banken nehmen Zahlungen von Bitcoin-Unternehmungen – Tradingplattformbetreiber / Miningunternehmen / Tauschbörsen etc – problemlos an und gestatten Anweisungen an diese.
- In Georgien können wir virtuelle IT-Freezone Gesellschaften begründen.
- In Georgien gilt- wie etwa in Panama, den Commonwealth-Gebieten der Westindischen Inseln, Hong Kong und Belize – das territoriale Besteuerungsprinzip. So bleiben bei Privatpersonen Einnahmen aus dem Ausland steuerfrei. Einnahmen aus Kryptogeschäften sind immer steuerfrei, Einnahmen im Rahmen der IT-Lizenz ebenfalls.
- Die georgischen Banken sind sicher, bieten all das, was moderne Banken heutzutage an Technik zu bieten haben, verfügen über IBAN-Konten in Euro innerhalb ihrer Multiwährungskonten. Dem Sepa-System sind sie allerding nicht angeschlossen.
- Aber sie beteiligen sich auch nicht am automatisierten Informationsaustausch System – AIA / CES – der OECD.
- Die Einrichtung von Konten und die Erteilung von Debitkarten bzw. Kreditkarten ist möglich, für georgische Kapitalgesellschaft einfach.
- Die vorgeschriebene persönliche Anwesenheitspflicht zwecks Kontoeröffnung kann umgangen werden durch eine präzise Bevollmächtigung unserer in Georgien ansässigen rechtsanwaltskollegen, wobei diese Vollmacht notariell beglaubigt sein und mit Apostille versehen sein muss – eine vergleichsweise einfache Übung. Gute eingescannte Kopie des Reisepasses wird natürlich auch benötigt.
Also schnell die kostengünstige georgische Kapitalgesellschaft gründen und los !?
Ja, das kann so gehen.