2024 – Jahr des umfassenden Vermögensregisters

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Auch in diesem Jahr 2024 werden Sie von uns Informationen bekommen, die normal kaum publiziert werden. Weiterhin haben Sie immer die Möglichkeit, mit uns unmittelbar in Kontakt zu treten. Und Sie werden nicht mittels eines Phantomgesprächspartner der KI-Generation abgespeist. Wir denken, der wechselseitige Austausch wird 2024 wichtiger werden denn je. Es wird stürmisch werden, man wird ggf. schnell und unkonventionell reagieren müssen.

Wir freuen uns auf den Informationsaustausch mit Ihnen!

Droht Deutschland 2024 ein neuer Lastenausgleich und die Enteignung von Vermögen?

Umfassendes europaweites Vermögensregister macht den Zugriff leicht

Besorgnis bereitet die zum 12.Dezember 2019 beschlossene Änderung im Lastenausgleichsgesetz von 1952. Eine Änderung, die auf den ersten Blick nur schwer als solche zu erkennen ist. Die Anpassung erfolgte nämlich in Artikel 21 des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts (SozERG), auf den das Lastenausgleichsgesetz sprachlich verweist.

Das Wort

Kriegsopferfürsorge“

wurde durch

Soziale Entschädigung“

ersetzt.

Diese Änderung trat am 01.Januar 2024 in Kraft.

Warum?

  • Kosten für Klimapolitik und vieles andere mehr können unter dem Stichwort „Kriegsopferfürsorge“ als Lastenausgleich im Lastenausgleichsgesetz natürlich nicht geltend gemacht werden.
  • Deshalb diese Änderung als Vorbereitung eines neuen „Lastenausgleichs“ in Deutschland.

Die Änderung der Begrifflichkeit zu „Soziale Entschädigung“ deutet darauf hin, dass die Regierung sich darauf vorbereitet – insbesondere nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur rechtswidrigen Haushaltsgestaltung der Ampelregierung – alle möglichen Haushaltslücken und diverse andere Herausforderungen ab 2024 ggf. im Rahmen des historischen Lastenausgleichs geltend zu machen. Vorwärts in die Vergangenheit!

Dafür besteht durch die Änderung des SozERG ab 2024 eine völlig neue Grundlage.

Das deutsche Verfassungsrecht steht dem nicht zwingend im Weg. Enteignung ist im Rahmen Grundgesetzes unter Voraussetzungen ausdrücklich verankert.

Es existiert kein hartes Enteignungsverbot in Deutschland.

In diesem Sachzusammenhang wird die Gefahr deutlich, die aus dem

EU-Vermögensregister

droht.

Seit nunmehr drei Jahren wird in Brüssel zum Schrecken vieler Bürger über die mögliche Einführung eines Europäischen Vermögensregisters diskutiert.

Die

Verknüpfung aller nationalen Vermögensregister innerhalb der EU

erleichtert allen Staaten der EU die Vorbereitung, um Bürgern, die sich finanzielle Polster erarbeitet haben, ihnen diese ganz oder teilweise wegzunehmen, egal in welchem Land der EU diese sich befinden.

Die vorliegenden Entwürfe, darunter der

  • EU-einheitliche Regelungsrahmen,
  • die Anti-Geldwäsche-Richtlinie
  • und die Verordnung über die EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche (AMLA),

deuten auf eine umfassende Erfassung des Vermögens hin. Dies würde bedeuten, dass die Vermögenssituation jedes Bürgers per Knopfdruck von einer neu zu schaffenden Zentralbehörde einsehbar wäre.

Die zentrale EU-Behörde, die verantwortlich für diese Aufgabe ist, ist die Anti-Money-Laundering Authority (AMLA). Mit umfassenden Aufsichts- und Ermittlungsbefugnissen gewährt sie Zugang zu Registern über wirtschaftlich Berechtigte und Vermögenswerte. Derzeit ist nur noch offen, wann die Behörde ihre Arbeit aufnimmt und wo sie ihren Sitz haben wird. Frankfurt am Main hat sich bereits als potenzieller Verwaltungssitz beworben.

Welche Daten werden im Vermögensregister erfasst?

  • Ausländischer Immobilienbesitz,
  • Fahrzeuge,
  • Bargeldbestände,
  • Kryptowährungen,
  • darüberhinaus Vermögenswerte wie Schmuck und Antiquitäten wie Kunstwerke.

 

Auf der Wunschliste der Abgeordneten steht, dass alle Vermögensgegenstände im Wert von über Euro 200.000 meldepflichtig sein sollen.

  • Guthaben auf Bankkonten innerhalb der EU kennt man ohnehin
  • und bei Auslandskonten dann, wenn im Rahmen des CRS (Automatischer Informationsaustausch) alljährlich an den jeweiligen Staat des einzelnen des Kontoinhabers Meldungen erfolgen.

 

Daß die Politik auf die noch immer vorhandenen Vermögenswerte der Bürger auch wirklich zurückgreifen wird, ist so gut wie sicher.

Zu viele Schulden haben sich jetzt schon auf der Ebene der Nationalstaaten und in Brüssel angehäuft, sei es im Kampf gegen den angeblich menschengemachten Klimawandel, im Kampf gegen den Corona-Wahnsinn oder wegen aller möglichen Krisen und Kriege.

Gemäß den Angaben des Statistischen Bundesamtes erreichte die deutsche Staatsverschuldung im Jahr 2022 die erschreckende Summe von rund 2,37 Billionen Euro. Eine gigantische Zahl die bedeutet, daß jeder Deutsche im Durchschnitt mit einer Verschuldung von Euro 28.164 belastet ist.

Markus Krall, ehemaliger Chef des Degussa Goldhandels, sieht den Zweck des Vermögensregisters nicht primär in der Verhinderung von Geldwäsche oder der Durchsetzung von Gerechtigkeit:

„Wenn jemand ein Vermögensregister einführt, dann ist der ultimative Zweck, mir diese Werte irgendwann wegzunehmen. Es geht darum, sie einzukassieren. Ansonsten bräuchte niemand ein solches Register. Der kleine Bürger wird gegängelt. Und das hat überhaupt keinen Einfluss auf Geldwäsche, da der kleine Bürger keine Geldwäsche betreibt“.

Sobald alle Bürgerdaten erfaßt sind, könnte ein Schritt hin zu Umverteilungsmaßnahmen oder einem Social Scoring nach dem chinesischen Modell nur noch gering sein. Die am Horizont schon gut sichbare CBDC (der digitale Euro unter der Fuchtel der EZB) öffnet der staatlichen Willkür Tür und Tor. Auch Krall ist überzeugt, dass

„etwas Ähnliches früher oder später auf alle Bürger ausgeweitet wird“.

Der genaue Einführungstermin des Registers steht noch nicht fest und die Gesetzgebungsvorschläge werden derzeit im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert. Laut einer EU-Pressemitteilung

„hofft die Kommission auf ein zügiges Gesetzgebungsverfahren, mit dem Ziel, dass die künftige Geldwäschebekämpfungsbehörde bis 2024 operativ ist und kurz darauf mit der direkten Beaufsichtigung beginnen kann“.

Sind das nicht verlockende Aussichten?

Es empfiehlt sich, zügig zu handeln und nicht auf alle Details des Vermögensregisters zu warten. Sobald alle Informationen öffentlich zugänglich sind, könnte es schon zu spät sein, Vermögenswerte in sichere Strukturen zu überführen.

Mit Sicherheit macht es viel Sinn, Vermögenswerte außerhalb von Deutschland bzw. der EU insgesamt zu lagern, um den Zugriff staatlicher Behörden zu erschweren und Vermögenswerte zu schützen.

Zu beachten ist, daß das Vermögen am wenigsten geschützt ist, wenn es sich in direktem Eigenbesitz befindet, wie beispielsweise private Depots oder Immobilien auf den eigenen Namen. Bestimmte rechtliche Gestaltungsformen können einen höheren Schutz vor unerwünschtem Zugriff bieten.

WAS TUN?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten. Nicht jede dieser Möglichkeiten ist für jeden umsetzbar.

  1. Der Königsweg ist, Deutschland oder Österreich zu verlassen und eine neue Staatsbürgerschaft zu erwerben in einer sicheren Jurisdiktion außerhalb der EU mit günstigem Besteuerungsrecht und gutem Reisepaß. Preisgünstige in Betracht kommende Jurisdiktionen sind Vanuatu und einige Westindische Inseln (alles Commonwealth-Länder)
  2. Alternativ oder zusätzlich: Wohnsitzwechsel raus aus der EU bei Beibehaltung der bestehenden Staatsbürgerschaft. Die Staatsbürgerschaft kann man im Nachhinein auch noch ändern, soweit sinnvoll. In Betracht kommen hier insbesondere Panama, mit Abstrichen Paraguay und Mexiko.
  3. Wer in Deutschland oder Österreich bleibt, für den bleiben nur Hilfskonstruktionen. Vermögenswerte sollten zu anonymisiertem Treuhandvermögen umgewandelt werden, verwaltet von ausgewiesenen seriösen Vermögensverwaltern in dafür geeigneten Jurisdiktionen. Das zugrundeliegende Vertragswerk ist sorgfältig auszuarbeiten. Nachfolgeregelungen müssen eingearbeitet werden. Künftige Rechtsnachfolger sind in die Regelungsvorbereitung rechtzeitig einzubeziehen.
  4. Was wird aus dem selbständigem Unternehmen, das in Deutschland, Österreich oder wo auch immer in der EU noch geschäftlich aktiv ist? Hier kommt es auf den Einzelfall an. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.
  5. Was wird aus der im Inland belegenen Immobilie? Am besten, man verkauft oder überträgt das Eigentum vorzeitig an einen potentiellen Erben. Eine schlichte Übertragung auf eine Auslandsgesellschaft scheidet aus, denn dann fällt der Höchstsatz an Schenkungsteuer an. Will man die Immobilie auf eine Auslandsgesellschaft, an der man verdeckt Rechte hält, übertragen – beispielsweise eine USA-Gesellschaft – so muß der tatsächliche Marktwert als Kaufpreis auch tatsächlich fließen, der Notar überwacht das. Man zahlt dann faktisch von seiner linken in die rechte Hosentasche. Aber die Geldmittel müssen halt verfügbar sein.

Die Königswege sind im Ergebnis Wechsel der Staatsbürgerschaft und / oder neuer Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union. Erfahrungsgemäß besteht die größte Mühe dabei darin, den Lebenspartner von diesem Schritt zu überzeugen.

Wir raten demnach zu einer raschen Entscheidung, die schwerwiegend und von grundlegender Bedeutung ist. Jeder Einzelfall ist gesondert zu betrachten und bedarf besonderer Vorgehensweisen.

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