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Die Neuregelung

  • Am Steuersatz für Ehegatten, Kinder und Enkelkinder wird nichts geändert, nachdem lange diskutiert worden ist, ihn kräftig zu senken. Je nach ererbtem Vermögen ist zu zahlen zwischen 7% und 30% an. Allerdings werden die Freibeträge erhöht werden: für die Ehepartner auf € 500.000 statt bisher € 307.000, für die

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