Steuertransparenzgesetz

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Privat-Verkäufe und Vermietungen über das Internet landen bei der Steuerfahndung

Das Steuertransparenz-Gesetz ist schon 2023 in Kraft getreten. Aber nun wird es ernst mit der Umsetzung:

Ab Februar 2024 werden private Anbieter verstärkt mit dem Finanzamt Probleme bekommen. Wer auf „Ebay“, „Kleinanzeigen.de“ oder eines der anderen Handels-Plattformen im Internet Verkäufe tätigt, wird von den Betreibern automatisch offengelegt. Dem Fiskus wird gemeldet, wer welche Geschäfte umgesetzt hatte. Manche vermieteten ihre Wohnung, so als wären sie eine Pension und strichen für die Übernachtung regelmäßig Einnahmen ein. Kaum einer zahlte daraus die Steuer an das Finanzamt. Viele Personen kauften billige Handelsware im Ausland, und verkauften sie dann im Netz weiter. Das ist auch weiter möglich. Aber ab nun will das Finanzamt seinen Anteil.

  • Die Regelmäßigkeit des Handelns gilt den Beamten des Finanzamtes als Indikator für Gewerbsmäßigkeit.
  • In den Fokus geraten weiter Verkäufe an der Schwelle des Warenwerts bzw. des vergleichbaren Neupreises im Handel. Die offenkundige Gewinnerzielungsabsicht ist bei der Beurteilung des Sachverhalts maßgeblich.

Wer also ein Geschäft daraus macht, muss nun mit der Konsequenz rechnen, sowohl Umsatz-, Gewerbe- als auch Einkommenssteuer entrichten zu müssen.

  • Bei Ebay und all den anderen laufen die Meldungen über Transaktionen und Verkaufserlöse sowie die Höhe der Provisionen bzw. Gebühren zwischenzeitlich automatisiert ab.
  • Die Plattformen verlangen von Anbietern nicht nur den Namen und das Geburtsdatum sowie Anschrift, sondern auch die Steuer-Identifikationsnummer und Bankverbindung.
  • Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn wertet die Datensätze aus und reicht Verdachtsfälle den örtliche zuständigen Finanzämtern weiter.

Deutschland eliminiert die privaten Sphären, es geht immer weiter.

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