Staatsbürgerschaft und Investment

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Citizenship by Investment (CBI) – Staatsbürgerschaft nur für Geld?

Nein, so ist das nicht, dass man nur bezahlen muss, und schon hat man den Reisepass.

Man möchte in den beschriebenen Ländern, dass Ausländer im Land investieren und damit effektiv helfen.

Schmutziges Geld will man deshalb noch lange nicht. Und man ist sich bewusst, dass derartige Staatsbürgerschaftsangebote durchaus lichtscheues Gesindel anziehen könnte.

Man will die Investments, aber alles soll sauber sein.

Folglich wird genau hingeschaut, wem man die Staatsbürgerschaft erteilt.

Für Personen, die ihr Geld redlich erworben haben, sind die gestellten Anforderungen nicht wirklich schwer zu erfüllen. Ob jeder Taler ordentlich versteuert worden ist, ist dabei weniger entscheidend als die Frage, wie der Taler verdient worden war, den man jetzt investieren will Zug um Zug gegen Einbürgerung und Reisepassausstellung. Und das ist ein wesentlicher Unterschied.

Was man ausser Geld vorzuzeigen hat:
  1. Geburtsurkunde,
  2. ggf. Heiratsurkunde,
  3. ggf. Scheidungsurkunde,
  4. ggf. Dokumente über abgeleisteten Wehrdienst oder Ersatzdienst,
  5. sauberes polizeiliches Führungszeugnis,
  6. Gesundheitszeugnis (HIV),
  7. Ausbildungszertifikate,
  8. Referenzen (Bank, Rechtsanwalt, Buchprüfer, Privatpersonen etc.),
  9. Reisepass,
  10. Personalausweis,
  11. Wohnsitznachweis (Melderegisterauszug, oft ausreichend auf die Adresse lautende Konsumrechnung oder Mitteilung der Bank an die Adresse),
  12. Lebenslauf,
  13. Beruflicher Werdegang mit Vorlage von Urkunden, Verträgen etc.

Mit Letzterem sind wir bereits mitten drin in der Prüfung wo die Geldmittel herkommen.

Natürlich kann man diese

“Proof of Funds”

oft einfach nachweisen:

  • Erbschaft,
  • Schenkung,
  • Immobilienverkauf etc.

 

Aber oft hat man sich sein Vermögen über Jahre hart erarbeitet. Dann hat man in der Regel aber auch Dokumente, die diesen Sachverhalt schlüssig darlegen.

  • Arbeitsverträge, aus denen Gehaltszahlungen hervorgehen.
  • Nachweis von selbständiger Tätigkeit mittels Gewerberegisterauszug, Aktienregister, Good Standing Nachweis, Gesellschaftsvertrag, Anwalts- oder Notarszulassung etc.,
  • Steuerbescheide, Darlegung von Tradinggewinnen, erzielte Bankrenditen, Dokumente über Spekulationsgewinne, Auszahlung aufgrund von Beteiligungen etc.

 

Das alles ist keine Hexerei.

Ja, das kostet Zeit – aber es lohnt sich.