OECD-Standard

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Revidiertes DBA und Informationsaustausch mit der Schweiz

Deutschland und die Schweiz haben am 27. Oktober 2010 in Bern das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen sowie eine gemeinsame Erklärung zur Aufnahme von Verhandlungen im Steuerbereich zwischen der Schweiz und Deutschland unterzeichnet.

Das bereits im März 2010 paraphierte revidierte Doppelbesteuerungsabkommen  entspricht dem derzeit OECD-Standard.

Das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen enthält damit auch eine Bestimmung über den Austausch von Informationen zu Besteuerungszwecken nach Art. 26 des OECD-Musterabkommens.

Darüber hinaus reduziert das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen reduziert unter anderem die Quellensteuern auf Dividenden.

Steuerliche Informationen aus Liechtenstein

Das Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen mit Lichtenstein ist am 28. Oktober 2010 in Kraft getreten. Das am 2. September 2009 in Vaduz unterzeichnete Abkommen setzt OECD-Standard “für Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steuersachen” um. Es verpflichtet jede Vertragspartei, der anderen Vertragspartei auf Ersuchen alle Informationen – einschließlich Bankinformationen – zu erteilen, die für die Durchführung eines Besteuerungsverfahrens oder eines Steuerstrafverfahrens im ersuchenden Staat voraussichtlich erheblich sind.

Der Informationsaustausch betrifft nicht nur Steuerstrafverfahren, er kann auch im Rahmen eines normalen Besteuerungsverfahrens erfolgen. Die Regelungen des Abkommens gelten für die Veranlagungszeiträume ab 2010.

Zypern erteilt Auskünfte nach OECD-Standard

Am 24. Juli 2009 wurde das neue DBA mit Zypern im Hinblick auf den Auskunftsaustausch nach OECD-Standard abschließend paraphiert.

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Zypern ersetzt das bislang geltende Abkommen vom 9. Mai 1974. Es entspricht weitgehend dem Musterabkommen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und anderen neueren deutschen Abkommen. 

Beim Auskunftsaustausch folgt Zypern nunmehr den international weitgehend üblichen Rechtsgrundsätzen. Die Einigung mit Zypern reiht sich ein in die vielfältigen Aktivitäten des Bundesministeriums der Finanzen zur Durchsetzung des OECD-Standards.

Die neue Auskunftsklausel im Doppelbesteuerungsabkommen ermöglicht es den deutschen und zyprischen Finanzbehörden, den anderen Staat um Auskünfte für Besteuerungszwecke zu ersuchen. Sie entspricht dem Standard, den die OECD im Rahmen ihres Programms zur Eindämmung des schädlichen Steuerwettbewerbs entwickelt hat. 

Steuerlicher Informationsaustausch mit Malta

Am 17. Juni 2010 haben Deutschland und Malta in Malta ein Protokoll zur Änderung ihres Doppelbesteuerungsabkommens von 2001 unterzeichnet. Die in dem Protokoll vereinbarten Änderungen betreffen allerdings nicht die bestehenden Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und Malta, diese bleiben unverändert. Neu eingefügt in das Doppelbesteuerungsabkommen werden dagegen Regelungen eingefügt, die den Informationsaustausch zu Besteuerungszwecken nach dem sogenannten „OECD-Standard“ dienen.

Damit besteht zwischen Deutschland und Malta zukünftig die Möglichkeit eines Informationsaustausches über steuerlich relevante Daten, die nicht nur – wie bisher – im Rahmen der Rechtshilfe bei (Steuer-)Strafverfahren abgefragt werden können, sondern auch im Rahmen eines “normalen” Besteuerungsverfahrens. Die zuständigen Finanzbehörden Deutschlands und Maltas tauschen damit zukünftig nicht nur die Informationen aus, die zur Durchführung des Doppelbesteuerungsabkommens erforderlich sind, sondern auch alle Informationen, die zur Anwendung oder Durchsetzung des innerstaatlichen Rechts betreffend Steuern jeder Art und Bezeichnung, die für Rechnung eines Vertragsstaats, eines seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften erhoben werden, voraussichtlich erheblich sind, soweit die diesem Recht entsprechende Besteuerung nicht ausdrücklich dem Doppelbesteuerungsabkommen widerspricht.

Das Änderungsprotokoll bedarf noch der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften sowohl in Deutschland wie in Malta.

Steuerlicher Informationsaustausch mit den Turks- und Caicosinseln

Die Bundesrepublik hat mit den Turks- und Caicosinseln, einem Britischen Überseegebiet im Atlantischen Ozean, ein Abkommen über den steuerlichen Informationsaustausch geschlossen. Das Abkommen wurde am 4. Juni 2010 in Grand Turk unterzeichnet, es bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften in beiden Ländern.

Die bereits bisher bestehenden Rechtsvorschriften erlauben bereits die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuerstrafsachen. Nach dem neuen Abkommen wird zukünftig auch ein Informationsaustausch im „normalen” Besteuerungsverfahren möglich. Das Abkommen zum steuerlichen Informationsaustausch mit den Turks- und Caicosinseln orientiert sich am „OECD-Standard“.

Informationsaustausch mit St. Vincent und den Grenadinen

Der deutsche Botschafter in London und der High Commissioner des Inselstaats St. Vincent und den Grenadinen haben am 29. März 2010 in London ein Abkommen über den   Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet.

Das Abkommen über Informationsaustausch zwischen Deutschland und St. Vincent und den Grenadinen entspricht in vollem Umfang dem derzeitigen OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke. Das Abkommen gewährt mithin den deutschen Finanzbehörden Zugang zu Informationen, welche die deutsche Finanzverwaltung für steuerliche Zwecke für erforderlich hält. Dazu können Bankinformationen und Informationen über die Eigentumsverhältnissen an juristischen Personen und anderen Rechtsgebilden gehören.

Der Zugang zu den Informationen aus St. Vincent und den Grenadinen ist ausdrücklich nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder auch nur der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht.

Steuerlicher Informationsaustausch mit den Britischen Jungferninseln

Deutschland und die Britischen Jungferninseln haben am 5. Oktober 2010 in London ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet.

Das Abkommen über den Informationsaustausch zwischen Deutschland und den Britischen Jungferninseln gewährt deutschen Finanzbehörden Zugang zu den Informationen, die sie als zur Besteuerung erforderlich erachten. Dazu können Bankinformationen und Informationen über die Eigentumsverhältnisse an juristischen Personen und anderen Rechtsgebilden gehören. Der Zugang zu Informationen ist nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht, die Informationserteilung erfolgt auch im Rahmen eines normalen Besteuerungsverfahrens.

Das Abkommen entspricht in vollem Umfang dem sogenannten OECD-Standard zu effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke.

Steuerlicher Informationsaustausch mit Anguilla

Die Bundesrepublik Deutschland und das – mit der EU assoziierte – britische Überseegebiet Anguilla haben am 19. März 2010 in London ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet.

Dieses Abkommen über Informationsaustausch zwischen Deutschland und Anguilla soll den deutschen Finanzbehörden Zugang zu Informationen gewähren, die nach Ansicht der Finanzverwaltung zur Durchführung der Steuerveranlagung in Deutschland erforderlich sind. Dazu zählen etwa Bankinformation wie auch Informationen über die Eigentumsverhältnissen an juristischen Personen und anderen Rechtsgebilden. Der Zugang der deutschen Finanzverwaltung zu diesen Informationen ist nicht davon abhängig, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht, die Auskunft wird also auch im Rahmen einer “normalen” Steuerveranlagung erteilt.

Das Abkommen entspricht in vollem Umfang dem sogenannten OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke. Das Netz der bilateralen Vereinbarungen zum Informationsaustausch für Besteuerungszwecke, insbesondere in Bezug auf Staaten und Gebiete mit Finanzzentren, wird von Deutschland damit weiter ausgebaut.

Cayman Islands weiss gelistet

Das vormalige Offshore Zentrum der Cayman Islands ist von der OECD weiss gelistet. Die Cayman Islands waren besonders berühmt – und teilweise berüchtigt – für die dort domizilierenden Hedge Funds.

Der OECD- Standard ist bei der Reihe zahlreicher Doppelbesteuerungsabkommen zur Selbstverständlichkeit geworden.

Mit der US-amerikanischen „Financial Action Task Force“ arbeitet man in der Zwischenzeit vertrauensvoll zusammen.

Mit Deutschland haben die Cayman Islands am 27. Mai 2010 ein Abkommen über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch abgeschlossen.

Steuerliche Informationen aus Dominica

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 21. September 2010 in Roseau mit dem Commonwealth Dominica ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet.

Beide Staaten Vertragsstaaten leisten hiernach einander über ihre zuständigen Behörden Unterstützung durch den Austausch von Informationen, die für die Durchführung des jeweiligen Rechts der Vertragsstaaten betreffend die unter dieses Abkommen fallenden Steuern voraussichtlich erheblich sind, einschließlich Informationen, die für die Festsetzung, Veranlagung und Erhebung dieser Steuern, für die Vollstreckung von Steuerforderungen oder für Ermittlungen in oder die Verfolgung von Steuerstrafsachen voraussichtlich erheblich sind. Der Informationsaustausch erfolgt nach dem sogenannten OECD-Standard.

Auch hier gilt, dass der Informationsaustausch keine (steuer-)strafrechtlichen Ermittlungen voraussetzt, die Informationserteilung kann auch im Rahmen eines normalen Besteuerungsverfahrens erfolgen.

Belize nicht mehr „grau“ gelistet.

Belize freute sich am Jahresende 2010, nicht mehr auf der „grauen Liste“ der OECD zu erscheinen.

Dies verkündete voller Freude der Premierminister von Belize, Dean Barrow. 

Belize hat Auskunftsvereinbarungen (TIEAs) abgeschlossen mit Belgien, Australien, Grossbritannien, Portugal, Finnland, Norwegen, Island, Dänemark, Griechenland, Faröer Inseln, Schweden und Frankreich und freut sich, dass im Jahr 2011 noch weitere dazu kommen werden.

DBAs auch in Hong Kong

Hong Kong wurde mit Wirkung ab 1. Juli 1997 ein besonderer Teil der VR China (Hongkong Special Administrative Region). Das allgemeine Steuerrecht der VR China gilt dort nicht. 

Die Sonderverwaltungszone Hong Kong verfügt nun über Doppelbesteuerungsabkommen mit den Ländern Brunei, Indonesien, Niederlande, Österreich, Ungarn, Kuwait, Irland, Nordirland und Großbritannien welche dem  Informationsaustauschmodell der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung folgen.

Durch die Abkommen arbeitet Hong Kong weiter auf das Ziel hin, seine Position als globales Geschäftszentrum zu festigen und Transparenz in das eigene Steuersystem zu bringen. Die Abkommen werden im Kern dafür sorgen, Doppelbesteuerung auf Einkommen aus derselben Quelle zu verhindern, Kapitalertragssteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren herabzusetzen, sowie die Besteuerungsrechte zwischen Hong Kong und den Partnernationen zu regeln.

Hong Kong wird in Zukunft damit fortfahren, Doppelbesteuerungsabkommen mit weiteren Nationen zu verabschieden. Die nächsten Abkommen dieser Form werden im Jahr 2011 erwartet. Bislang hat Hong Kong insgesamt 40 Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen.

Revision des Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur

Zur anstehenden Revision des Doppelbesteuerungsabkommens mit Singapur erklärt die Finanzexpertin der FDP-Bundestagsfraktion Birgit Reinemund:

Die anstehende Revision des Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur (Stand 2004) muss zügig verhandelt werden, um Informationsaustausch und Amtshilfe anzupassen an die aktuellen OECD Standards. Nur so gelingt wirkungsvolle Bekämpfung von Steuerbetrug und -hinterziehung.

Bislang ist noch unklar, auf welchen Verhandlungsstandpunkt sich Deutschland in Bezug auf das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Singapur stellen wird. Insbesondere bleibt im Hinblick auf die Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu klären, ob in einem zukünftigen DBA weiterhin die Freistellungsmethode anwendbar sein wird, oder ob auf die Anrechnungsmethode umgestellt werden soll.

Philippinen – aus „schwarz“ mach „weiss“

„Revenue Regulations (RR) No. 10-2010“ stellt seit Ende 2010 sicher, dass die Philippinen alle gewünschten Auskünfte ausländischer Staaten in Steuersachen bekanntgeben. 

Zuständig für die Zusammenarbeit mit den Vertragspartnerstaaten ist das „Bureau of Internal Revenue“ (BIR).

Man unterwirft sich allen Bedingungen und hat das weitgehende Bankgeheimnis abgeschafft.

Wenn man 2011 endlich auf der „weissen“ Liste angekommen sein wird, erhofft man sich, als Standort für Auslandsinvestitionen interessanter geworden zu sein.

Die grossen institutionellen Investoren und multinationale Firmen sind im Ergebnis interessanter als der kleine, wenn auch vermögende, Privatmann.

 

Die Aufzählung der Länder ist nicht vollständig, wir wollten hier nur Beispiele auflisten.