Nevis BC

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Kapitalgesellschaft aus Nevis
– NEVIS BUSINESS CORPORATION (BC) –

Die Zeit der 08/15 Angebote für Offshore Strukturen ist vorbei. Das ist auch beim Erwerb einer Kapitalgesellschaft aus Nevis zu beachten. Diese ist sehr gut zu nutzen. Es muss natürlich alles richtig aufgebaut sein. Das ist zwischenzeitlich juristische Feinarbeit.

Das in der OECD organisierte Kartell der Hochsteuerländer hat den automatisierten Informationsaustausch als Verpflichtung für Banken installiert, der zumindest in Europa funktionieren wird, wie auch in einigen Schwellenländern. Natürlich kann das Konstrukt auch noch – teilweise – scheitern. Im Hinblick auf die Eröffnung von Bankkonten ist der AIA immer im Auge zu behalten.

Dann gibt es das internationale Abkommen über gegenseitige Amtshilfe in Steuerfragen (Mutual Administrative Assistance in Tax Matters -MAC). Bis Anfang 2017 hatten das 107 Länder unterschrieben. Da geht es darum, Einblick in die Register der juristischen Personen zu bekommen, um die wirtschaftlich Berechtigten ausfindig machen zu können.

In Nevis enthält das Register keine wirklich wichtigen Informationen. Da lässt es sich internationalen Rahmenabkommen dieser Art leicht beitreten.

Bei Eröffnung eines Bankkontos für die BC aus Nevis wird die Bank aber nach dem wirtschaftlich Berechtigten fragen. Befindet sich die Bank in einem Land, dass Bankinformationen austauscht, wird beim alljährlichen Bericht der wirtschaftlich Berechtigte benannt an das Land, wo er seinen Wohnsitz hat.
Das kann durch eine Trustkonstruktion vermieden werden, die wir hier nicht extra in Rechnung stellen.

Bei einigen Banken ist unsere Tätigkeit mit dem Ziel, ein Konto für die Kapitalgesellschaft zu erstellen, vom Preis ebenfalls umfasst.

Reine Geschäftskonten für die Nevis BC gestalten wir zwischenzeitlich so, dass der Automatisierte Informationsaustausch – AIA – nicht zur Anwendung kommt.

Folgerichtig unterscheiden wir uns grundlegend von den üblichen Angeboten.

Allgemeiner Überblick

  • Flexibilität hinsichtlich Eigentümerstruktur und Geschäftsführung
  • Keine Residenzpflichten in Nevis für Direktoren, Aktionäre oder weitere Funktionsträger
  • Direktoren, Aktionäre und Funktionsträger können natürliche und juristische Personen sein wie auch Trusts
  • Keine Körperschaftsteuer, Einkommensteuer, Abzugs- oder Quellensteuern, Stempelsteuern, Vermögensteuer, Kapitalverkehrskontrollen oder andere Gebühren auf Einnahmen, die nicht in Nevis erzielt worden sind.
  • Ein einziger Direktor ist ausreichend.
  • Gerichtsurteile gegen die Nevis Gesellschaft werden nur anerkannt, wenn die Klage in Nevis selbst eingereicht worden ist. Voraussetzung einer Klage in Nevis ist, dass der Kläger einen hohen Prozesskostenvorschuss leistet.
  • Es dürfen alle erlaubten Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden – allerdings nur ausserhalb von Nevis.
  • Details der Geschäftsführung und Eigentum an der Gesellschaft werden nicht veröffentlicht.
  • Das Rechtssystem in Nevis ist das englische Common Law. Das Gesellschaftsrecht konkret basiert auf einer Kombination dieses Common Law und dem Gesellschaftsrecht von Delaware (USA).
  • Der Gesellschaftsname kann in jeder Sprache ausgedrückt werden, demnach beispielsweise auch in deutsch. Auch die Gesellschaftsform die zum Ausdruck bringt, dass die Haftung begrenzt ist, kann in verschiedenen gebräuchlichen Abkürzungen ausgedrückt werden wie Inc, S.A., Limited, BV, SARL, KFT aber auch AG und GmbH. Die Buchstaben müssen aber lateinisch sein, demnach keine chinesischen, hebräischen oder arabischen Schriftzeichen etc. möglich.
  • Ein registrierter Agent auf Nevis ist vorgeschrieben. Dieser muss staatlich lizensiert sein von der “Financial Services Regulatory Commission”.
  • Die Gesellschaft muss mindestens einen Aktieninhaber haben.
  • Die Gesellschaft muss mindestens einen Direktor haben.
  • Aktionäre und Direktoren dürfen identisch sein.
  • Die Bestellung von Funktionsträgern ist möglich (Präsident, Sekretär, Schatzmeister, technischer Beauftragter, Länderbeauftragter etc.). Ein Funktionsträger darf auch Direktor sein.
  • Das Recht in Nevis erlaubt ausdrücklich Nominée Aktionäre, – Direktoren und – Funktionsträger. – Diesen Service bieten wir an.
  • Aktieninhaber können natürliche und juristische Personen sein aus jedem Land der Welt mit beliebigem Wohnsitz.
  • Direktoren können natürliche und juristische Personen sein aus jedem Land der Welt mit beliebigem Wohnsitz. – Das gilt auch für Managing Direktoren und Sekretäre.
  • Alle Angelegenheiten der Nevis BC sind vertraulich. Nur unter aussergewöhnlichen Umständen kann Auskunft begehrt werden wie in Fällen von Terrorismus.
  • Staatliche Überprüfungen der Gesellschaft finden nicht statt.
  • Es gibt keine öffentlich einsehbaren Akten. Registriert wird in Nevis nur das Statut der Kapitalgesellschaft und der örtliche Repräsentant, damit automatisch die offizielle Adresse der Gesellschaft in Nevis und das registrierte Stammkapital (das nicht einzuzahlen ist). Aktieninhaber, Direktoren und Funktionsträger gehen aus dem Register nicht hervor.
  • Sämtliche Aktivitäten können ausserhalb von Nevis getätigt werden. Das gilt auch für Gesellschafterversammlungen, die in jedem Land der Welt abgehalten werden können.
  • Es bestehen keine Berichtspflichten der Kapitalgesellschaft (annual return).
  • Das Standard-Stammkapital beträgt USD 100.000 aufgeteilt in 100.000 registrierten Aktien à USD 1,00. Es wird nicht eingezahlt.
  • Die BC ist in Nevis absolut steuerfrei.
  • Sie ist geeignet als Rahmen von Vermögenssicherung. Eine Stiftung des privaten Rechts aus Panama kann Aktieninhaber sein.
  • Mit einer BC aus Nevis lassen sich bei mehr Banken Konten eröffnen als etwa mit einer Kapitalgesellschaft aus Panama. Das trifft insbesondere auf Europa zu.

 

Buchhaltung:

  • Die Nevis BC ist zu einer Buchhaltung verpflichtet aus der sich Einnahmen und Ausgaben nachvollziebar ergeben. Sie muss auch abgeschlossene Verträge und Rechnungen aufbewahren und in der Lage sein, bei Bedarf (!) einen kompletten Bericht zu erstellen.
  • Die jeweilige vorgeschriebene Aufbewahrungsdauer beträgt 5 Jahre.
  • Die Unterlagen müssen nicht beim örtlichen Repräsentanten aufbewahrt werden, sondern überall auf der Welt.
  • Alle Beschlüsse von Gesellschaftern und Direktoren müssen aufbewahrt werden auf eine Art und Weise, die es gestattet, sie jederzeit in schriftlicher Form zu fassen.
  • Rechnungsprüfungen und Revisionen sind nicht vorgeschrieben.

 

Was taugt eine Kapitalgesellschaft ohne Konto?

Wer zur Offshoregesellschaft nicht gleichzeitig Konten anbietet, verkauft im Prinzip eine Auto ohne Räder.

Multiwährungskonten in Singapur für normalen Geschäftsverkehr (vom Preis umfasst)

Wir eröffnen für unseren Kunden im Namen der Gesellschaft das Konto bei einem in Singapur lizensierten Finanzdienstleister, der dort natürlich dem Kapitalanlagen-Versicherungssystem angeschlossen ist. Anlagen sind folgerichtig versichert bis in Höhe von 50.000 Singapur Dollar (~Euro 33.000). Der Trust gilt beim Finanzinstitut als wirtschaftlich Berechtigter. Der Finanzdienstleister fragt nicht einmal nach dem Deed. Kostenfrei können zusätzliche Konten in weit über zwanzig unterschiedlichen Währungen eingerichtet werden, dafür braucht man nicht einmal eine Minute.

Der Kunde wird nicht als wirtschaftlich Berechtigter dem Finanzdienstlleister bekanntgemacht sondern nur als Person, die zur Kontoführung berechtigt ist. Darüberhinaus ist der Finanzdienstleister zu keinem Informationsaustausch verpflichtet.

Zahlungen auf das Konto sind in Euro und aus dem Gebiet der Europäischen Union heraus innerhalb des Sepa-Systems möglich.

Für unseren Kunden selbst – also privat – eröffnen wir beim identischen Finanzdienstleister in Singapur ein weiteres Konto. Zahlungen innerhalb des Systems dieses Finanzdienstleisters werden nach aussen nicht ersichtlich, wie das bei Swift-Anweisungen oder innerhalb des Sepa-Systems der Fall ist. Der Kunde kann also entscheiden, was er privat macht und was mittels der Kapitalgesellschaft. Er kann seine Kapitalgesellschaft auch mit Finanzmitteln ausstatten, ohne dass das für seine Hausbank deutlich wird oder aus elektronischen Spuren innerhalb des Bankensystems ersichtlich werden kann. Er weist in diesem Fall schliesslich nur schlicht an sich selbst an. Interne Weiterleitungen an andere Kontoinhaber innerhalb des Systems des Finanzdienstleisters sind kostenfrei.

Beim Umtausch von Geldern in andere Währungen wird immer der Mittelkurs abgerechnet, dazu tritt eine kleine Provision von 0,25%. Es kann mithin für Vertragspartner der Gesellschaft unseres Kunden viel Sinn machen, dort ebenfalls ein Konto einzurichten, um Zahlungsabwicklungen vertraulich und in Realtime wie kostenfrei abzuwickeln.

Bankkonto zur Vermögensverwaltung (Aufpreis € 500,00)

Im Rahmen eines Kontoeröffnungsverfahrens mit einer unserer Partnerbanken wird der Deed der Bank bekannt gemacht. Die Bank erhält auch alle offiziellen Dokumente der Kapitalgesellschaft, Kopien der auf IKanzlei-PTC Ltd. lautenden Aktien, nicht aber die Generalvollmacht. Die Bank anerkennt uns als Trustee und damit als den einzigen wirtschaftlich Berechtigten, denn nach britischem Recht geht das Eigentum auf den Trust über mit der Anweisung der Vermögenswerte auf das Gesellschaftskonto bei der Bank, das hochoffiziell vom Trust geleitet wird.

Sobald das Konto eröffnet worden ist, geben wir die Kontodaten bei unserer Partnerbank an unseren Kunden weiter, der sodann das Passwort ändert und ungehindert mit dem Konto arbeiten und alles nutzen kann, was die Bank an Finanzdienstleistungen anbietet.

 

Benötigte Dokumente des/der Kunden:

  • Beglaubigte Pass- oder Ausweiskopie.
  • Wohnsitznachweis in Form einer Verbrauchsrechnung (Strom, Wasser) oder an den Wohnsitz gerichtete Erklärung einer Bank.
  • Ein persönliches Referenzschreiben eines Geschäftspartners, Anwaltes oder eine Bankreferenz.

 

An Gesellschaftsdokumentation wird ausgehändigt oder aufbewahrt:

  1. Registrierungszertifikat,
  2. Eintragungszertifikat,
  3. Gesellschaftsartikel,
  4. Notarszertifikat,
  5. Bestimmung und Festsetzung des örtlichen Repräsentanten,
  6. Übertragung aller Rechte an der Gesellschaft,
  7. Ernennung der ersten Direktoren und Funktionsträger,
  8. Zustimmungserklärungen der Direktoren,
  9. Protokoll der ersten Versammlung,
  10. Die Statuten,
  11. Registrierung der Direktoren und Funktionsträger wie Aktieninhaber,
  12. Aktien-Zertifikat(e)
  13. Komplettes Gesellschafts-Kit notariell beglaubigt und mit Apostille versehen.

Der Komplett-Preis beträgt

EUR 3.285,00.

Immer nach Ablauf von 12 Monaten seit der Registrierung der Gesellschaft sind zur Aufrechterhaltung derselben zu zahlen

EUR 1.395,00

Diese Jahresgebühren beinhalten die

  • Registergebühren,
  • Gebühren für den örtlichen Repräsentanten,
  • Gebühren für das registrierte örtliche Büro,
  • und unsere Kosten.