„Hohe Einnahmen – eigene Yacht – keine Steuern?“

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So leitete die Zeitschrift WELT im September einen Artikel über eine Person ein, die als „beständig Reisender“ (Perpetual Traveller) die Besteuerung in Deutschland umgeht.
Nebenbei hat er eine Community um sich geschart, über die er für sich nicht unerhebliche Einnahmen generiert.

Sein Denkansatz ist durchaus richtig. Seine Vorschläge der Umsetzung gehen aber oft an der Lebenswirklichkeit vorbei.

Unser Dauerreisender selbst hat sich einfach abgemeldet in Deutschland, also seinen Wohnsitz aufgegeben. Danach darf er sich nur noch höchstens 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten, um besteuerungsfrei zu bleiben.

Einnahmen generiert er nicht schlecht, wie die WELT berichtet. Mit seinem Nomadendasein verdient er inzwischen sein Geld, sehr gutes Geld:

„Für rund 1500 Euro pro Stunde, so sagt er, berät er andere, wie sie es ihm gleichtun können oder ganz in ein anderes Land auswandern können. Er erzählt ihnen, was er sich selbst in den vergangenen Jahren an Wissen über verschiedene Länder angeeignet hat, außerdem verkauft er E-Books und Onlinekurse.“

Ganz bestimmt: Unser „Perpetual Traveller“ hat mit seinem Geschäftsansatz einen Nerv getroffen:

Rund eine Viertelmillion Deutsche wandert jedes Jahr aus. Derzeit leben rund vier Millionen Deutsche im Ausland, das sind rund fünf Prozent der Bevölkerung, sagt Norbert F. Schneider vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Die Statistik wird bald höhere Zahlen ausweisen.
In Panama brach in den letzten Wochen eine wahre Flut von Beantragungen von Daueraufenthaltsgenehmigungen über uns hinweg, was uns an unsere Kapazitätsgrenzen führte; damit hatten wir nicht gerechnet. Alles wurde zumeist verbunden mit Investitionen in den sicheren und lukrativen Immobilienmarkt, in dem sich allmonatlich beachtliche Einnahmen generieren lassen. Tut man das als Resident, betrachtet die Bank in Panama diese Person als Inländer, ein Informationsaustausch findet nicht mehr statt.

Die panamaische Residencia beinhaltet das Recht (nicht die Pflicht), nach Ablauf von 5 Jahren auch die Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Bedingt durch das Immobilieneigentum bekommt man automatisch eine panamaische Steuernummer. Man macht seine alljährliche Steuererklärung für das Finanzamt. Man ist nun nicht mehr nur Resident, man ist auch Steuerresident. Man kann schlussendlich auch seinen Steuerbescheid aus Panama vorlegen.

• Residencia in Panama;
• den nachweisbaren Wohnsitz in Panama, für den man selbstverständlich eine Verbrauchsrechnung (z.B. Strom) allmonatlich bekommt und nutzen kann;
• Steuerbürger in Panama mit Steuerbescheid.

Letzterer wird zumeist auf eine Steuerschuld von USD 0,00 hinauslaufen, da erst ab Gewinnen von USD 20.000 das Finanzamt eine (geringe) Steuer erhebt.

Mit diesen Unterlagen eröffnet man so gut wie sicher Bank- und Brokerkonten in den meisten Ländern dieser Welt und gilt als Panamaer. Der Informationsaustausch CRS findet mit Panama statt. Das panamaische Finanzamt interessiert das aber nicht, weil Einkünfte aus dem Ausland in Panama nicht besteuert werden.
Ist das nicht eine verlockende Vorstellung?

Im Beitrag in der WELT über unserem „Perpetual Traveller“ und seinen verlockenden Angeboten wird frank und frei über exakt diese Schwachstelle seines Systems eingeräumt:

„Mehr Probleme bereiten ihm und anderen Dauerreisenden dagegen das Konto. Es sei nicht ganz einfach, ohne einen Wohnsitz bei einer Bank ein Konto zu eröffnen. Viele teilen deshalb ihrer Bank in Deutschland einfach nicht mit, dass sie sich längst abgemeldet haben.“

Ewig geht das nicht gut.

Wer auch ausserhalb Deutschlands geschäftliche Aktivitäten entfalten will, wird nicht längerfristig darum herumkommen, sich eine brauchbare Struktur in Form einer Kapitalgesellschaft zuzulegen. Aber die meisten Länder haben sich dem Druck der OECD, dem Kartell der Hochsteuerländer dieser Welt, unterworfen: Die Gesellschaftsregister sind einsehbar, der „Permanent Reisende“ wird wieder gläsern durch die Hintertür.

Es gibt nicht viele Jurisdiktionen, die sich der OECD erfolgreich widersetzt haben. Ein Mitgliedsland des britischen Commonwealth mit der Queen als Staatsoberhaupt hat das getan. Die Vertraulichkeit der Daten sind diesem Land „heilig“.
Als Gegenzug hat man allerdings für seine Banken der Anwendung des Informationsaustausches CRS zugestimmt. „Do ut des“ sagt der Lateiner.
Also sind mit Eröffnung des Bankkontos und dem „KYC“ der Banken die Details der Kapitalgesellschaft doch wieder gläsern?

Ja, in fast allen Ländern dieser Welt, da die Banken die Strukturen der Kapitalgesellschaft kennen wollen.
Ausnahme: Banken unseres speziellen Landes, die ihren Sitz im Inland haben, in dem Land also, in dem diese Kapitalgesellschaft registriert ist.
Um die Diskretion ihrer Gesellschaften zu wahren, gibt diese konkrete Jurisdiktion die Daten weiter von ausländischen Privatpersonen mit Konten in diesem Land, Daten von Kapitalgesellschaften anderer Jurisdiktionen – aber nicht die Daten der Kapitalgesellschaften ihrer eigenen Jurisdiktion!

Die Juristen unseres Netzwerkes vor Ort in dieser Jurisdiktion hatten einen erheblichen Anteil daran, dass es zu dieser Regelung gekommen ist.

Dürfen wir stolz darauf sein?

Offshore ist hochkompliziert geworden.
Aber für gut vernetzte Juristen öffnen sich immer wieder Türen.

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